Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung
Der Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung besteht seit 1997. Er hat die Umsetzung des Gem. Grundkonzeptes des Nds. Justizministeriums und des Nds. Sozialministeriums zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe zum Ziel.
Der regelmäßige Austausch der Mitglieder des Arbeitskreises mit Vertreter*innen der Ministerien und Justiz ermöglicht die Vernetzung, die Weiterentwicklung der Leistungsangebote und die Qualitätssicherung.
Die Geschäftsstelle ist im Landesjugendamt angesiedelt.
Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung
- Grundkonzept U-Haft Vermeidung - Download
- Uebersicht geeigneter Einrichtungen zur einstweiligen Unterbringung - Download
- Infoblatt Arbeitskreis U-Haft Vermeidung - Download
Geschäftsstelle: |
Natalie Linke |
Telefon: 0511 / 89701-374 |