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E-Learning Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ – Kostenübernahme durch das Landesjugendamt

Bildrechte: BMFSFJ

In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichter und Familienrichterinnen Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen Rechtsbeistände an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen und Zeuginnen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Missbrauchsfalls in Staufen (Baden-Württemberg), deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen. Zudem wurde die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung in diesem Zusammenhang deutlich.

Der E-Learning Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ war ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördertes Modellprojekt. Dieses Projekt wurden in den Jahren 2019-2023 von Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikum Ulm), Prof. Dr. Eva Schumann (Juristische Fakultät Universität Göttingen), Prof. Dr. Heinz Kindler (DJI), Dr. Thomas Meysen (SOCLES) als webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex familiengerichtlicher Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechter Justiz entwickelt und evaluiert.

Der Kurs richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die an Verfahren gem. §1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) beteiligt sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses kann man ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Über die Kinderschutzplattform des Saarlandes (www.kinderschutz-im-saarland.de) können die Berufsgruppen bundesweit für 140€ den E-Learning Kurs absolvieren.

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung refinanziert den Kurs für Mitarbeitende aus niedersächsischen Jugendämtern, die an Verfahren gem. §1666 BGB beteiligt sind und den Kurs erfolgreich mit einem Zertifikat abgeschlossen haben.

Ab dem 01.04.2024 haben Sie die Möglichkeit, die entstandenen Kosten beim Landesjugendamt Niedersachsen einzureichen und erstattet zu bekommen. Erstattet wird die Kursgebühr von 140 € von Kursen, die im Jahr 2024 erfolgreich mit einem Zertifikat beendet wurden.

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