Einfuehrung in das Bewilligungsverfahren zum Unterhaltsvorschussgesetz
Ort: Seminarzentrum Hannover, Hildesheimer Str. 265, 30519 Hannover,
Tel.: 0511 / 844 14 18
Fortbildungsnummer: 15-24-047
Ziel und Inhalt:
Das Unterhaltsvorschussgesetz ist weit mehr als ein nur ein Leistungsgesetz. Es dient zur langfristigen Sicherstellung des Unterhaltsanspruches Minderjaehriger und soll im Gegenzug, den nicht im Haushalt mit dem Kind lebenden Elternteil zu Unterhaltszahlungen anhalten. Somit bilden die Grundlagen im Bewilligungsverfahren mit den vielen verschiedenen Fallkonstellationen auch gleichzeitig wichtige Aspekte fuer die Heranziehung nach Pharagraph 7 UVG, der Einziehung des gewaehrten Unterhaltsvorschusses.
Das Seminar richtet sich an Sachbearbeitende, welche systematisch mit Beginn ihrer Aufgabe auf die Anforderungen vorbereitet werden bzw. in den ersten Monaten der Taetigkeit, durch das Seminar unterstuetzt werden sollen. Hierbei liegt der Schwerpunkt in der Betrachtung der Rechtsgrundlagen unter Hinzuziehung der aktuellen Rechtsprechung.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Ziele des Unterhaltsvorschussgesetzes
- Anspruchsvoraussetzungen zur Bewilligung von Sozialleistungen
- "Abrechnung" mit dem Jobcenter Pharagraph 104 SGB II im Erstattungsverfahren
- Mitwirkungspflichten
- Besondere Fallkonstellationen
- Einstieg in die Heranziehung gem. Pharagraph 7
Benoetigte Arbeitsmittel: Aktuelle Richtlinien zum UVG
Beginn/Ende:
1.Tag: 10:00 - 17:00 Uhr
2.Tag: 09:00 - 16:00 Uhr
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen
Teilnehmendenzahl: 30
Referentin / Referent: Frau Seiler-Warmuth
Kursgebühr in Euro: 170,00 €
weitere Kosten / Kostenaufschlüsselung:
Die o. a. Kursgebuehr beinhaltet den Seminarbeitrag sowie Tagungsgetraenke. Verpflegung und Unterkunft sind bei Bedarf selbst zu organisieren.
Verantwortlich:
Sabine Weiss (inhaltlich), 0511 / 89701-316
Ivonne Kondziella (Verwaltung), 0511 / 89701-332