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Fortführung der Rückerstattung von Kursgebühren des E-Learning Kurses „Gute Kinderschutzverfahren“

Bildrechte: BMFSFJ

„In Kinderschutzverfahren treffen Familienrichter und Familienrichterinnen Entscheidungen, die den weiteren Lebensweg von Kindern und ihren Eltern wesentlich prägen. Die Gerichte sind hierbei auf die Unterstützung und Expertise von Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen angewiesen. Eltern brauchen Rechtsbeistände an ihrer Seite. Gelegentlich spielen andere Fachkräfte und auch Angehörige der Heilberufe als sachverständige Zeugen und Zeuginnen eine Rolle in den Verfahren. In jüngerer Zeit hat unter anderem die systematische Aufarbeitung von bundesweit bekannt gewordenen Kinderschutzfällen, zum Beispiel des Missbrauchsfalls in Staufen (Baden-Württemberg), deutlich gemacht, welch hohe Anforderungen Kinderschutzverfahren an das Familiengericht und alle beteiligten Professionen stellen und zudem die Notwendigkeit von interdisziplinärer Aus- und Fortbildung betont.“

Der E-Learning Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ war ein, vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), gefördertes Modellprojekt. Dieses Projekt wurden in den Jahren 2019-2023 von Prof. Dr. Jörg M. Fegert (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie des Universitätsklinikum Ulm), Prof. Dr. Eva Schumann (Juristische Fakultät Universität Göttingen), Prof. Dr. Heinz Kindler (DJI), Dr. Thomas Meysen (SOCLES) als webbasiertes interdisziplinäres Fortbildungsprogramm zum Themenkomplex familiengerichtlicher Verfahren in Kinderschutzfällen und kindgerechter Justiz entwickelt und evaluiert.

Der Kurs richtet sich insbesondere an Berufsgruppen, die an Verfahren gem. §1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls) beteiligt sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Kurses kann man ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Über die Kinderschutzplattform des Saarlandes (www.kinderschutz-im-saarland.de) können die Berufsgruppen bundesweit für 140€ den E-Learning Kurs absolvieren.

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erstattet die Kursgebühr für Mitarbeitende aus niedersächsischen Jugendämtern und Verfahrensbeistände, die in Niedersachsen tätig sind, und den Kurs erfolgreich mit einem Zertifikat abgeschlossen haben.

Sie haben die Möglichkeit die Kursgebühr von 140€ im Landesjugendamt Niedersachsen einzureichen und erstattet zu bekommen.

Anfragen senden Sie bitte an: katharina.steinhorst@ls.niedersachsen.de

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