Newsletter 01/2026
Liebe Leserinnen und Leser,
jetzt ist der Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) also doch zum aufbrechenden Frühling mit Aprilwetter und ohne „I“ hereingeschneit. Viel Ungewissheit gab es, ob des Zeitpunktes der Veröffentlichung sowie der inhaltlichen Ausgestaltung - vor allem mit Blick auf die begrenzten Umsetzungsressourcen. So wechselhaft wie das Wetter, sind deshalb auch die Gefühle zu dieser bislang größten Reform der Kinder- und Jugendhilfe.
In der Antwort auf die Bundestagsanfrage der Fraktion der Linken zur „Inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten“ vom 03. März 2026 antwortet die Bundesregierung wörtlich (BT-Drs. 21/4491): „Das BMBFSFJ wird voraussichtlich innerhalb des Jahres 2026 einen Referentenentwurf vorlegen, der auch die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe beinhalten wird.“
Jetzt dürfen wir dazu Stellung nehmen und müssen weiterhin abwarten, wie die Entscheidung darüber im großen Spannungsfeld von echtem inklusivem Gestaltungswillen und Ressourcen orientierten Umsetzungsherausforderungen auf Bundesebene ausfällt. Das ist gerade für die vielen freien und öffentlichen Träger, die mit Blick auf die Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen für ihre mittel- und langfristigen Planungen und Organisationentwicklungsprozesse nach Klarheit suchen, erst einmal nur eine durchwachsene Nachricht.
Demgegenüber können wir aus und für Niedersachsen vermelden, dass zwei wichtige Gesetzesvorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten sollen, mittlerweile fest auf dem Gleis stehen. Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zum AG SGB VIII, das u.a. die Diversität abbildende Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse im Land und in den Kommunen betrifft, soll noch vor der Sommerpause des Landtages verabschiedet werden.
Noch nicht ganz so weit, ist das Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (NKiSchG), das sich gerade in der sog. Verbandsanhörung befindet. Durch dieses Gesetz sollen die auf Landesebene für den Kinderschutz bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Akteure auf Landesebene untersucht, weiterentwickelt und verbessert werden.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern schöne Ostertage
Ihre Angela Schmiel-RichterLeiterin des Niedersächsischen Landesjugendamtes
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Die Veranstaltungen für dieses Jahr finden Sie hier: Fortbildungsprogramm 2026
Anmeldungen sind bis zur Einführung der neuen Software weiterhin ausschließlich per E-Mail oder auf dem Postweg möglich:
E-Mail: fobionlinejh@ls.niedersachsen.de
Postanschrift:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Landesjugendamt
Postfach 2 03
30002 Hannover
Fachstammtisch
Hier finden Sie die neuen Fachstammtische des Jahres 2026. Eine Anmeldung ist bereits jetzt schon möglich!

