Niedersächsischer Landesjugendhilfeausschuss- zukunftsgerichtete Themen im Fokus.
Über den Umsetzungsstand des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) informierte das Kultusministerium und stellte das Grundkonzepts der Handreichung zur Qualitätsentwicklung in der Ganztagsschule in Niedersachsen vor. Die Handreichung soll neben organisatorischen und rechtlichen Fragen insbesondere auch pädagogische Themen aufgreifen, welche über die im Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ formulierten Qualitätskriterien und auf den Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule – Verträge mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern“ hinausreichen. Derzeit werden Good-Practice-Beispiele zusammengetragen um die Handreichung anschaulich zu gestalten. Zudem sind mit Blick auf die Qualität in der Ganztagsschule Kinder beteiligt worden, deren Perspektive in der weiteren Ausarbeitung dargestellt und berücksichtigt werden.
Zu dem Tagesordnungspunkt der Förderung und Weiterentwicklung der Familienzentrumsarbeit in Niedersachsen waren Vertreter des Sozialministeriums und Kultusministeriums zur Stellungnahme eingeladen. Familienzentren in Niedersachsen sind wohnortnahe Einrichtungen, die niedrigschwellige Familienunterstützende Angebote bündeln und eine ganzheitliche Stärkung von Familien ermöglichen.
Wie das Sozialministerium berichtet befindet sich eine Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie Familienförderung für die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in der Vorbereitung. Die Verordnung wird das Ziel des NKomFöG zur Vereinfachung der Förderung und des Förderverfahrens aufnehmen, deren Inkraftsetzung zum 01.01.2027 vorgesehen ist. Unabhängig hiervon wird für die Förderung von Modell- oder landesweiten Projekten freier Träger:innen die Richtlinie Familienförderung ab 2027 fortgesetzt. Ein entsprechender Richtlinienentwurf ist parallel in Vorbereitung.
In Niedersachsen wird die Zusammenführung von Kindertagesstätten (Kitas) und Familienzentren thematisiert und weiterentwickelt. Es gibt verschiedene Modelle von Familienzentren, sie verknüpfen frühkindliche Bildung, Entwicklung und Erziehung mit Elternbildung und Beratung. In Hannover und Landkreis Göttingen zum Beispiel ist es gelungen, Familienzentren mit Kitas eng zu verzahnen, um diese Angebote zusammenzuführen.
Wie das Kultusministerium berichtet ist in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (Richtlinie Mehrgenerationen) seit der letzten Aktualisierung, am 01.01.2025, die Möglichkeit der Kooperation mit Familienzentren aufgenommen worden.
Die Ausschussmitglieder sehen in der Mitnutzung der Kindertageseinrichtungen eine mögliche räumliche Ressource für die Umsetzung von Familienzentrumsarbeit.
Im Hinblick auf perspektivisch sinkende Bedarfe von Krippen- und Kindergartenplätzen und damit freigesetzten Räumlichkeiten, sei es ein guter Zeitpunkt zur Entwicklung von konzeptionellen Ideen eines ganzheitlichen, systemübergreifenden Ansatzes des Erziehungs- und Bildungsauftrages.
Diskutiert wurde auch die Frage, inwieweit historisch gewachsenen Strukturen- und Rechtkreise sich verändern müssten, um bisherige Hürden zu überwinden und systemübergreifende pädagogische Ansätze konzeptionell neu denken zu können.
An das Kultusministerium wurde der Appell gerichtet diesbezüglich klare Empfehlungen zur systemübergreifenden Arbeit herauszugeben. Als Grundlage für die fachlich systemische Sicht, würde dies zu mehr Handlungssicherheit und somit auch zu dringend erforderlicher Erprobungsbereitschaft im Arbeitsfeld führen.
Die straffe Tagesordnung beinhaltete auch zwei Evaluationsberichte der Beratungs- und Unterstützungsangebote in Niedersachsen.
Die zentralen Ergebnisse der Evaluation der Ombudschaft in Niedersachsen wurden von Marion Moos Institut, für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) vorgestellt. Die quantitative Evaluation für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 zeigt deutlich, dass Ombudschaftliche Beratung schon im ersten Jahr der flächendeckenden Umsetzung in Niedersachsen angekommen ist. Der Evaluationsbericht belegt die hohe Nachfrage an Beratungsbedarfen. Rund zwei Drittel der Beratungen sind nach ein bis drei Kontakten und innerhalb eines Monats abgeschlossen. Auffällig ist hierbei, dass der Zugang primär über Eltern (mit 61,4 %) erfolgt, während junge Menschen und Careleaver mit 9,2 % vergleichsweise selten direkt Kontakt aufnähmen. Da die Inanspruchnahme regional stark schwankt, liegt eine zentrale Handlungsempfehlung unter anderem in der Steigerung der landesweiten Bekanntheit. Häufige Themen sind Hilfegestaltung, Hilfegewährung und Schwierigkeiten in der Kommunikation.
Ebenso wurde ein Projekt zur Evaluation der Beratungsleistung der Gewaltberatungsstellen für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen von Jens Arnold, Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) vorgestellt. Im November 2025 wurde eine Evaluation der 22 landesgeförderten Gewaltberatungsstellen initiiert. Diese Maßnahme basiert auf den Empfehlungen der Lügde-Kommission und dient der langfristigen Qualitätssicherung im Kinderschutz. Im Fokus stehen dabei die Zielgruppenerreichung und die Wirksamkeit der Angebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Ein umfassender Abschlussbericht, der auf quantitativen Wirkungsanalysen und qualitativen Experteninterviews basiert, wird für Ende Oktober 2026 erwartet und soll weitere strategische Impulse für die niedersächsische Kinder- und Jugendhilfe liefern.
Der Bericht des Landesjugendamts Fachbereich I, (LJA) machte wieder einmal die Vielschichtigkeit der Tätigkeitsfelder in der Kinder- und Jugendhilfe deutlich. So wurde unter anderem im Bereich der Jugendsozialarbeit Ende Januar die anderthalb jährige vom Land Niedersachsen geförderte Weiterbildung „Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige, Schwerpunkt Sexualdelinquenz" erfolgreich beendet. In Niedersachsen stehen damit 26 qualifizierte Fachkräfte für die Arbeit mit sexuell übergriffigen jungen Menschen in der Jugendhilfe zur Verfügung.
Während die IBN zur Vereinfachung des Wissensmanagement für die Kommunen ein Cloudsystems eingeführt hat wird in dem Bereich der Pflegekinderhilfe in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit den Fachkräften sowie die Vernetzung landesweit ausgebaut und öffentlich sichtbarer werden. Auf einer Landkarte, unter www.soziales.niedersachsen.de, werden alle Kontaktdaten der Pflegekinderdienste in Niedersachsen hinterlegt und verlinkt.
Die von den Unterausschüssen erarbeiteten Beschlussvorlagen Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung, die in stationären Zusammenhängen aufwachsen“ und „Modellprojekte für inklusive Wohngruppenangebote (SGB VIII und SGB IX)“ wurden inhaltlich ausgeführt und beschlossen.
In der nächsten Sitzung, am 18. Mai 2026, wird der Landesjugendhilfeausschuss in Klausur gehen.
