Weiterbildung „Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige, Schwerpunkt Sexualdelinquenz“ beendet
Mit der Weiterbildung „Ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige, Schwerpunkt Sexualdelinquenz“ ermöglichte das Niedersächsische Landesjugendamt 27 Fachkräften eine Zusatzqualifikation in der Arbeit mit sexuell grenzverletzenden Jugendlichen und Heranwachsenden. Von September 2024 bis Januar 2026 umfasste die Weiterbildung insgesamt 26 Weiterbildungstage. Die fachliche Leitung lag bei Frau Dr. Rita Steffes-enn und Herrn Steffen Theel vom Zentrum für Kriminologie und Polizeiforschung (ZKPF). Die Weiterbildung richtete sich an Fachkräfte der ambulanten sozialpädagogischen Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige.
Ziel der Weiterbildung ist die Stärkung des Opferschutzes durch eine qualifizierte pädagogische Interventionsarbeit im Rahmen der Jugendhilfe mit sexuell grenzverletzenden jungen Menschen. Die Notwendigkeit dieses Arbeitsfeldes ergibt sich unter anderem aus der fachlichen Erkenntnis, dass ein erheblicher Anteil erwachsener Täter bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres sexuell grenzverletzende Verhaltensweisen zeigte. Frühzeitige und fachlich fundierte Interventionen leisten daher einen wesentlichen Beitrag zur Prävention weiterer Übergriffe und dienen dem Schutz potenzieller Opfer.
Zugleich entspricht der Ansatz dem Auftrag der Jugendhilfe, auch jungen Menschen mit übergriffigem Verhalten ein strukturiertes und spezialisiertes Hilfeangebot zu eröffnen. Ziel ist es, Verantwortungsübernahme zu fördern, problematische Verhaltensmuster zu bearbeiten und erneute Grenzverletzungen nachhaltig zu verhindern. Ein ausschließlich strafender Zugang würde diesem entwicklungsorientierten Anspruch nicht gerecht.
Ein zentraler Bestandteil der Weiterbildung war die fachliche Befähigung der Teilnehmenden, entsprechende Risikofaktoren anamnestisch zu erfassen und unterschiedliche Formen sexueller Übergriffe differenziert einzuordnen. Insbesondere wurde die Kompetenz vermittelt, zwischen regenerativ bedingten Verhaltensweisen sowie präferenzmotivierten oder sadistisch geprägten Übergriffen zu unterscheiden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Intervention, Methodik und weiterführende Maßnahmen. Auf dieser Grundlage können entsprechende Angebote zur Vermeidung der Nutzung von Missbrauchsabbildungen sowie zur Rückfallprävention bei sexuellen Übergriffen durch Jugendliche und Heranwachsende entwickelt und umgesetzt werden.

