Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
Merkzeichen Bl
Blind ist der behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der behinderte Mensch anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt, oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind.
Gesundheitliche Merkmale
zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
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