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Ausgleichsabgabe

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Ausgleichsabgabe

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehr

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Anzeigeverfahren für die Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Alle Schulen und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung müssen jährlich eine Schwerbehindertenanzeige nach § 163 Abs.2 SGB IX erstellen und an das Landessozialamt in Lüneburg übersenden. Weitere Hinweise finden Sie hier mehr

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