Ausgleichsabgabe
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehr
Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehr
Alle Schulen und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung müssen jährlich eine Schwerbehindertenanzeige nach § 163 Abs.2 SGB IX erstellen und an das Landessozialamt in Lüneburg übersenden. Weitere Hinweise finden Sie hier mehr