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Ausgleichsabgabe

Antrag

Anzeigeverfahren für die Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Alle Schulen und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung müssen jährlich eine Schwerbehindertenanzeige nach § 163 Abs.2 SGB IX erstellen und an das Landessozialamt in Lüneburg übersenden. Weitere Hinweise finden Sie hier mehr

Fonds

Ausgleichsabgabe

Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. mehr

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