Gebündelte Kräfte für betriebliche Inklusion in Niedersachsen
Kooperationsvereinbarung als Auftakt für starkes Netzwerk
Hannover. Die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung zu stärken, auszuweiten und weiterzuentwickeln ist das Ziel einer jetzt geschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit (RD NSB), dem Integrationsamt des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Niedersachsen.
Doch das ist erst der Anfang. Weitere Partner und Partnerinnen sollen gewonnen werden, um ein starkes Netzwerk strukturell weiter aufzubauen, das die relevanten regionalen und lokalen Akteurinnen und Akteure vereint. Johannes Pfeiffer, Vorsitzender der Geschäftsführung der RD NSB: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die betriebliche Inklusion in Niedersachsen weiter zu stärken. Durch koordiniertes Zusammenwirken aller Beteiligten und mit zukunftsweisenden Ansätzen wollen wir die inklusive Beschäftigung in Niedersachsen fördern.“
Ansatzpunkt ist die bestmögliche Beratung von Arbeitgebenden – koordiniert, transparent, effizient und niederschwellig. Dazu bringen alle Partner und Partnerinnen ihre Expertise ein und agieren Hand in Hand. Bereits jetzt arbeiten die Kooperationspartner eng zusammen, doch wird diese Zusammenarbeit nun auf eine andere Ebene gehoben, so Claudia Gustke, Leiterin des Integrationsamtes: „Durch klare schriftliche Vereinbarungen intensivieren wir unsere Zusammenarbeit, koordinieren unsere Aktivitäten und signalisieren Geschlossenheit auf dem Weg zu unserem gemeinsamen Ziel.“
Die Partner und Partnerinnen werden künftig gemeinsame Beratungen von Arbeitgebenden durchführen, Veranstaltungen gemeinsam organisieren und ihre Öffentlichkeitsarbeit zur betrieblichen Inklusion abstimmen. Manuela Wehrmeyer, Bereichsleiterin Business Development beim Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW), in Niedersachsen Träger der EAA, betont: „Wir wollen gemeinsame Strategien zur Förderung inklusiver Beschäftigung weiterentwickeln, die mit gebündelter Kraft eine positive Wirkung auf den inklusiven Arbeitsmarkt entfalten.“ Der Anfang ist mit der geschlossenen Kooperationsvereinbarung gemacht.
(Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)
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