Niedersachsen klar Logo

Hilfen zur Erziehung

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen


Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren

Aus dem nachfolgenden Anhang „Zuständigkeiten im Team JH3“ können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter für die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Beratung in schwierigen Einzelfällen in den einzelnen Jugendamtsbezirken zuständig ist.

Zuständigkeitsübersicht des Teams 2JH3


Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)

Informationen zur stationären Unterbringung von UMA, zum Betriebserlaubnisverfahren und für Übergangslösungen finden Sie hier:


Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur

„Möglichkeit der temporären „Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und

Jugendhilfe“


Den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen wurde seitens des Nds. Landesjugendamtes per Rundschreiben die Information über den bis zu 31.07.2025 befristeten Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur „Möglichkeit der temporären Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe“ zur Kenntnis gegeben. Diesen Erlass legt das Nds. Landesjugendamt für die Erteilung von entsprechenden Genehmigungen zugrunde,

Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur „Möglichkeit der temporären „Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe“


Es wurde ein Rahmenfragebogen für das im Erlass beschriebene vereinfachte Betriebserlaubnisverfahren entwickelt, welches vom Nds. Landesjugendamt geprüft wird. Eine Überprüfung erfolgt hauptsächlich bzgl. des Personals und der Räumlichkeiten. Kindsbezogene Angaben und das aktuelle Leistungsangebot werden nicht (erneut) überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem antragstellenden Träger zeitnah per Email mitgeteilt (ggf. erfolgt auch eine vorherige telefonische Zustimmung).

Rahmenfragebogen für Träger der Kinder- und Jugendhilfe zum Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur „Möglichkeit der temporären „Überbelegung in Wohngruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe“


A C H T U N G!

Das Masernschutzgesetz trat zum 01.03.2020 in Kraft; die Regelungen betreffen auch die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen! Lesen Sie hier weiter...

Betriebserlaubnisverfahren

Personal

NEU! Hier finden Sie das neue Anzeigeformular für die/den Dual Studierende/n ab 5. Semester

Hinweise zur Weiterqualifizierung von Nichtfachkräften (NFK) / Quereinsteigenden in (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe in Niedersachsen

Meldepflichten nach § 47 SGB VIII

Meldepflichten nach § 38 Abs. 5 SGB VIII

Fachliche Orientierungshilfen für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen

fröhliche Kinder Bildrechte: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com

© Marzanna Syncerz - Fotolia.com

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln