Niedersachen klar Logo

Hilfen zur Erziehung

Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen


Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren

Aus dem nachfolgenden Anhang „Zuständigkeiten im Team JH3“ können Sie entnehmen, welche Mitarbeiterin oder welcher Mitarbeiter für die Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Beratung in schwierigen Einzelfällen in den einzelnen Jugendamtsbezirken zuständig ist.


A C H T U N G!

Das Masernschutzgesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft; die neuen Regelungen betreffen auch die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen! Lesen Sie hier weiter...

Betriebserlaubnisverfahren

Personal

NEU! Hier finden Sie das neue Anzeigeformular für die/den Dual Studierende/n ab 5. Semester

Meldepflichten nach § 47 SGB VIII

Meldepflichten nach § 38 Abs. 5 SGB VIII

Fachliche Orientierungshilfen für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen

fröhliche Kinder Bildrechte: © Marzanna Syncerz - Fotolia.com

© Marzanna Syncerz - Fotolia.com

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln