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Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens wird bei schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 100 bzw. 50-90 und Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch – Elftes Buch - ein Freibetrag abgesetzt.
Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen bei den Städten, Landkreisen und Gemeinden.
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Übersicht der Nachteilsausgleiche
- Rechte nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch -
- Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Nachteilsausgleiche im Flugverkehr
- Landesblindengeld
- Landesblindenfonds
- Rundfunkgebührenermäßigigung / Rundfunkgebührenbefreiung / Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- Gehörlosigkeit
- Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachteilsausgleiche nach dem Wohngeldgesetz
- Steuerliche Nachteilsausgleiche
- Parkerleichterungen
Zum Feststellungsverfahren ...