Familienförderung
Das Land sieht in der Stärkung von Familien einen maßgeblichen Beitrag zur Zukunftssicherung künftiger Generationen. Es gewährt daher mit der Richtlinie Familienförderung i. V. m. der Landeshaushaltsordnung Zuwendungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach §16 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGB VIII i. V. m §12 Nds. AG SGB VIII durch eine familienfreundliche Infrastruktur und zur Stärkung von Familien, vorranging in besonderen Lebenslagen und Erziehungssituationen.
Es wird eine vernetzte, sozialraumorientierte Angebotsstruktur angestrebt, die geeignete Formen der Beteiligung von Familien berücksichtigt.
Aktuelle Informationen über die Familienförderung ab 01.01.2020 erhalten Sie auf der Webseite der Richtlinie Familienförderung.