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Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Die Stiftung "Familie in Not" bearbeitet in Niedersachsen Anträge von schwangeren Frauen auf Zuschüsse aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind"



WOFÜR kann Hilfe beantragt werden?


  • Umstandskleidung
  • Erstausstattung
  • Ergänzende Wohnungseinrichtung
  • Hilfe für Renovierung oder Umzug
  • Sonstige Hilfen


Zur Antragstellung wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.


Ansprechpartnerin zur Bundesstiftung "Mutter und Kind"


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Mutter und Kind Bildrechte: © texxi - adobe.stock.com

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