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Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses

NJJHA   Bildrechte: MS
Konstituierende Sitzung Nds. Landesjugendhilfeausschuss der 19. Wahlperiode am 22.11.2022

Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses

Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) ist Teil des Landesjugendamtes in Niedersachsen. Er befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu zählen insbesondere

  • die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • die Jugendhilfeplanung sowie
  • die Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Landesjugendhilfeausschuss ist das fachpolitische Gremium zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Niedersachsen. Er kann Rahmenvorgaben für Entscheidungen der Verwaltung des Landesjugendamtes machen und allgemeine Empfehlungen an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe geben. Darüber hinaus berät er die Landesregierung bei der Verwendung der Mittel, die vom Land für die Jugendhilfe bereitgestellt wurden. Der Landesjugendhilfeausschuss hat verbindliche Beschlussrechte und die Möglichkeit, die eigenen Beschlüsse und Stellungnahmen unabhängig zu veröffentlichen.



Vorsitzender

Prof. Dr. Olaf Lobermeier, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften


Stellvertretende Vorsitzende

Karin Single, Samtgemeinde Meinersen


geschäftsführende Stelle im Landesjugendamt:

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Landesjugendamt, Fachbereich I, Team 2JH1.2

Mail: NLJHA@ls.niedersachsen.de



Kontakt

Sie können über das Kontaktformular Anfragen und Mitteilungen an die Geschäftsstelle richten.


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Anschrift

Landesjugendamt Niedersachsen
Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Mail: NLJHA@ls.niedersachsen.de

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