Gesetzlicher Jugendschutz
Der kontrollierende, gesetzliche Kinder- und Jugendschutz hat das Ziel, durch Gesetze und Verordnungen, wie dem Jugendschutzgesetz (JuSchG), dem Arbeitsschutzgesetz (ASG) oder dem Jugendmedienstaatsvertrag (JMSTV) Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen von außen, wie beispielsweise vor jugendgefährdenden Orten, Suchtmitteln, persönlichkeitsentwicklungsgefährdenden Darstellungen in den Medien sowie vor körperlicher und psychischer Gewalt zu schützen. Diese Vorschriften richten sich in erster Linie an Erwachsene, Eltern, Gewerbetreibende und Medienschaffende, die bei Zuwiderhandlungen auch zu Ordnungsstrafen herangezogen werden können.