Informationen zum Kinderschutz
Kinderschutz ist ein Oberbegriff für alle Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein gesundes und geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen. mehr
Kinderschutz ist ein Oberbegriff für alle Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein gesundes und geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen. mehr
Es werden 21 Beratungsstellen mit Landesmitteln gefördert, in denen nach verbindlichen Qualitätsstandards Krisenintervention und Beratung für von Gewalt betroffene Kinder, Jugendliche und deren Eltern angeboten werden. mehr
Am 16.12.2020 hat Justizministerin Barbara Havliza gemeinsam mit Dr. Thomas Meysen den Abschlussbericht der sog. Lügde-Kommission vorgestellt. Das Niedersächsische Landesjugendamt war ebenfalls Mitglied in der Kommission und hat an der Erarbeitung des Abschlussberichtes mitgewirkt. mehr
Nach Vorgabe des §8a SGB VIII sollen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Gefährdungen bei Kindern erkennen und sie im Kontakt und Gespräch mit Eltern und Kindern gewichten. mehr
Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) ist seit 2012 in Kraft. Die Kernbereiche des Gesetzes umfassen die allgemeine Prävention, die Intervention und den Schutz der Kinder und Jugendlichen. mehr
Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. mehr
Das Implementieren von Kinderschutzkonzepten zur Umsetzung der höchstpersönlichen Rechte von Kindern und Jugendlichen sind ein Zeichen der Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendhilfe und gewährleisten das Recht auf Achtung persönlicher Grenzen und Schutz vor Gewalt. mehr