Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
Das Land unterstützt die Arbeit unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen, die die behördlichen Beratungsstrukturen niederschwellig und qualifiziert ergänzen, mit einer Zuwendung.
Zuwendungsempfänger sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Stiftungen, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts)
- juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (z. B. eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
mit Sitz in Niedersachsen.
Ziel ist es, erwerbslosen und anderen Personen in vergleichbarer Situation flächendeckend einen Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen zu ermöglichen, um sich dort kostenfrei Informationen zu komplexen Rechtslagen, die Leistungsansprüche nach dem SGB II sowie den Inhalt vorliegender Bescheide einzuholen und über die Verfügbarkeit praktischer Hilfsangebote zu informieren.
Bei Erstantragstellung kann im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel einmalig ein Gründungszuschuss für die mit der Einrichtung der Beratungsstelle verbundenen, nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einer Höhe von 10.000 EUR gewährt werden.
Für den laufenden Betrieb der Beratungsstelle werden auf Nachweis bis zu 13.500 EUR pro Beratungsstelle und Kalenderjahr bewilligt.
Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, um für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt zu werden.
Das zum Download bereitgestellte Antragsformular ist ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg wie folgt zu übersenden:
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Osnabrück
Team 6SL1
Iburger Str. 30
49082 Osnabrück
Ansprechpartnerin:
Frau Niermann (Tel.: 0541 / 5845 - 301)
Frau Bubel (Tel.: 0541 / 5845 - 324)
E-Mail: Team6SL1@ls.niedersachsen.de