Sprechtage zur Hör-, Sprachheil- und Sehberatung
im örtlichen Gesundheitsamt
Das Wichtigste vorab:
Unterlagen zur Vorbereitung
Zur optimalen Vorbereitung und für eine bestmögliche Beratung stellen wir nachstehende PDF-Formulare* zur Verfügung:
- Für Eltern: Einverständniserklärung
- Für Eltern: Fragen zur Vorbereitung des Sprechtags Hören und Sprache
- Für Eltern: Fragen zur Vorbereitung des Sprechtags Sehen
- Für Eltern: Beobachtungsbogen für Verhalten im Alltag, Bereich Sehen
- Für Erzieherinnen und Erzieher bei Kindergartenkindern: Beobachtungsbogen
zur Erfassung von Entwicklungsauffälligkeiten und -störungen bei Kindergartenkindern - Für Logopädie-/Sprachtherapiepraxis: Fragebogen zur Therapie
* 11/2024: vollständig überarbeitete Versionen, geeignet für manuelles sowie digitales Ausfüllen
Was wird gemacht?
» Hier finden Sie eine Beschreibung des Sprechtages in Leichter Sprache.
Vorrangige Aufgaben sind Diagnostik, Beratung und Hilfeplanung für hör-, sehgeschädigte oder besonders stark sprachauffällige Kinder (§ 35 SGB IX).
Soweit zeitlich möglich, kann dieses Angebot auch zur Beurteilung von weniger ausgeprägten Störungen genutzt werden, auch bei Erwachsenen (entsprechend dem individuellen Problem). Es wird geleistet von der Kommune gemeinsam mit der Fachberatung Hören, Sprache und Sehen.
-
Diagnostik und Beratung
- Der Leistungsstand in den Bereichen Hören, Sprache und Sehen wird festgestellt.
- Weitere Befunde werden ausgewertet.
- Das Hören wird orientierend beurteilt.
- Die Betroffenen und ihre Sorgeberechtigten werden beraten.
-
Empfehlung von Therapie und/oder besonderer Förderung
- Besuch von Fachärztinnen / Fachärzten
- technische Hilfsmittel
- Früherkennung und -förderung
- ambulante Sprachtherapie
- begleitende Therapien
- Sprachtherapie in Spezialkliniken oder Instituten
- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Sprechtagsbericht
Über die Verordnung entscheidet allerdings ggf. die Vertragsärztin / der Vertragsarzt. -
Begutachtung für umfangreichere Therapiemaßnahmen
Im Auftrag von Sozialhilfeträgern und Krankenkassen werden gemeinsam mit der Ärztin / dem Arzt des Gesundheitsamtes die erforderlichen Gutachten erstellt (§ 35 SGB IX). Der Verlauf der Therapie wird beobachtet.- Sprachtherapie in besonderen Kindergärten:
- Sprachheilkindergarten (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
- Heilpädagogischer Kindergarten für Kinder mit einer Hörbehinderung (als teilstationäre Sprachheilbehandlung)
- Heilpädagogischer oder integrativer Kindergarten (Mitwirkung) -
Sprachtherapie in Sprachheilzentren (als stationäre Sprachheilbehandlung)
- Sprachtherapie in besonderen Kindergärten:
- Koordination
mit Ämtern, Ärztinnen / Ärzten, Förder- und Therapieinstitutionen, Kassen, Kindergärten, Schulen, Verbänden
Grundlagen
- Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten vom 12.01.2006 (pdf, 457 KB)
- Vereinbarung über die Kostenteilung bei der stationären Sprachheilbehandlung in Niedersachsen vom 26.06.2008 (pdf, 45 KB)
Vereinbarung über die heilpädagogische Förderung und die medizinischen Therapien in Sprachheilkindergärten vom 12.01.2006
(PDF, 0,45 MB)
Vereinbarung über die Kostenteilung bei der stationären Sprachheilbehandlung in Niedersachen vom 26.06.2008
(PDF, 0,04 MB)
Artikel-Informationen