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Aktuelles aus dem „Netzwerk Verfahrenslotsen“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Kommunen zum 01.01.2024 verpflichtet, in der Organisationseinheit „Jugendamt“ eine/n Verfahrenslotsen/in zur Beratung der Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung ihrer Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der Jugend- und/oder Eingliederungshilfe vorzuhalten. Dieser neuen Aufgabe hat sich schon im Jahr 2022 eine im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN) gegründete Arbeitsgruppe gewidmet, aus der dann das „Netzwerk Verfahrenslotsen“ hervorging. Nachdem diese erste Projektphase parallel zum Aufbau der Aufgabe und der Stellen in den Kommunen innerhalb der IBN begleitet wurde, war schnell klar, dass eine Weiterführung und Begleitung auch nach dem 01.01.2024 sinnvoll sein würde. Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung konnte mit der Neuausschreibung des Projektes die wissenschaftliche Begleitung des Netzwerks für die Jahre 2024/2025 abgesichert werden.

Den Zuschlag zur wissenschaftlichen Begleitung und Übernahme der Geschäftsführung erhielt die Gebit Münster. Neben 4 Netzwerktreffen im Jahr werden zudem 2 Fortbildungsveranstaltungen zu selbst gewählten Themen angeboten.

Im „Netzwerk Verfahrenslotsen“ haben sich aktuell über 60 Personen aus 35 Kommunen zusammengeschlossen, darunter über 30 Personen die die Position der/des Verfahrenslotsen/in innehaben. Das Netzwerk hat sich zu einer multiprofessionell aufgestellten Gruppe bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern sowie Verwaltungskräften mit unterschiedlichsten Vorkenntnissen aus der Praxis der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt.

Je Kommune wurden 1-2 feste Ansprechpersonen für eine kontinuierlichen Mitarbeit im Netzwerk benannt. Eine Teilnahme der Kommunen ist freiwillig und ein Einstieg jederzeit problemlos möglich.


Bei Interesse an der Mitarbeit oder Nachfragen zu Zielen und Inhalten des Netzwerks ist dies jederzeit unter verfahrenslotsen@gebit-ms.de möglich.


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