Alternatives Verifizierungsverfahren für den KulturPass
Der KulturPass ging am 14. Juni 2023 an den Start und seitdem haben sich über 405.000 Jugendliche verifiziert und ihr Budget freigeschaltet.
Seit dem 01. März 2024 können Jugendliche, die im Jahr 2024 18 Jahre alt werden, ihr Budget in Höhe von 100 Euro freischalten und ab ihrem Geburtstag einsetzen.
Die Freischaltung der Budgets erfolgt in der Regel mithilfe elektronischer Ausweisdokumente (eID-Funktion des Personalausweises, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte für EU-Staatsbürger). Seit Anfang September 2024 ist es 18-jährigen Kunden der Sparkassen darüber hinaus möglich, den Login zu ihrem Online-Banking für die Freischaltung des Budgets zu nutzen.
Da insbesondere Geflüchteten und Personen mit kurzfristiger Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung sowie Menschen mit Behinderungen diese Wege häufig nicht offenstehen, wurde für diesen Personenkreis bereits im Herbst 2023 ein alternatives Verifizierungsverfahren zur Freischaltung des KulturPass-Budgets entwickelt, das auch in Niedersachsen möglichst flächendeckend angeboten werden soll.
Hierfür benötigen wir die Unterstützung von Organisationen, die eine Sichtprüfung vorhandener ausweisender Dokumente vornehmen können. Dies können zum Beispiel Einrichtungen der Jugendhilfe, Sozialzentren oder Jugendmigrationsdienste sein. Sie prüfen Alter und Wohnort der Jugendlichen vor Ort und übermitteln die notwendigen Informationen an die Stiftung Digitale Chancen (SDC), die im Projekt KulturPass unter anderem für das Community Management zuständig ist und im Falle der positiven Prüfung die Freischaltung der Budgets veranlasst. Die SDC ist unter ident@kulturpass.de erreichbar und stellt die notwendigen Formulare zur Verfügung.
Wichtige Voraussetzungen!
• Jugendliche*r ist schon in der KulturPass-App registriert (E-Mail-Anmeldung).
• Deckungsgleichheit aller Angaben bei Registrierung und bei Verifizierung dringend notwendig (Name, Vorname, Sonderzeichen, Groß-/Kleinschreibung, E-Mail-Adresse).
• Formulare sollten möglichst digital in einem PDF-Reader ausgefüllt werden. Nur in Ausnahmen sollten Ausdrucke analog ausgefüllt werden.
• Unterschrift sollte analog auf Ausdruck erfolgen (oder digital, falls technisch möglich). Das unterschriebene Dokument kann digitalisiert (z.B. Scan, hochauflösendes Handy-Foto) eingereicht werden.
• Die Excel-Datei bitte immer digital ausfüllen, da sie nur so maschinell lesbar ist!
Info-Kontakt:
Für Rückfragen zum Verfahren und zum Einreichen der ausgefüllten Unterlagen: ident@kulturpass.de
Allgemeine Informationen unter www.kulturpass.de