Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII
Die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter haben im Juni 2024 die 6., neu bearbeitete Fassung für die Gemeinsame Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII - Heranziehung zu den Kosten nach §§ 91 ff. SGB VIII beschlossen.
Bei der Überarbeitung dieser gemeinsamen Empfehlungen wurde weiterhin auf eine Orientierung an den Arbeitsprozessen geachtet, um die Sachbearbeitung in der Kostenheranziehung zu unterstützen. Die gemeinsamen Empfehlungen ersetzen aber keine Schulung für Verwaltungshandeln bzw. über grundsätzliche Zusammenhänge sowohl in der Jugendhilfe als auch in der Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII.
Die Besonderheit dieser Empfehlungen: Die drei Bundesländer - Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - sind traditionell durch kommunale Experten vertreten. Für Niedersachsen ist es Herr Lattacz von der Landeshauptstadt Hannover.
Die neue Überarbeitung war u.a. durch das KJSG notwendig geworden.