Geld-Leistungen
Menschen mit Behinderungen sollen über ihr Leben bestimmen.
Im Verfahren zur Bedarfs-Ermittlung wurde festgestellt:
Sie haben Anspruch auf eine bestimmte Leistung von der Eingliederungs-Hilfe.
Oder Sie haben Anspruch auf mehrere Leistungen.
Die Leistungen sind genau beschrieben.
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit ist:
Das Amt regelt alles für Sie:
Das Amt sucht ein Unternehmen.
Dann macht das Amt macht einen Vertrag mit einem Unternehmen.
Und das Amt bezahlt das Unternehmen.
Vom Unternehmen bekommen Sie die Leistung.
Die zweite Möglichkeit ist:
Sie sagen:
Ich möchte alles selbst regeln:
Ich suche selbst ein Unternehmen.
Und ich mache selbst den Vertrag mit dem Unternehmen.
Dann bekommen Sie das Geld für die Leistung vom Amt.
Mit dem Geld bezahlen Sie das Unternehmen.
Das Geld heißt dann persönliches Budget.
Budget spricht man so aus: Büd-schee.
Zum Beispiel:
Sie haben einen Anspruch auf Hilfe im Alltag.
Viele Unternehmen bieten Hilfe an.
Sie suchen ein Unternehmen aus.
Dann sprechen Sie selbst mit dem Unternehmen.
Sie machen einen Vertrag mit dem Unternehmen.
Das Amt gibt Ihnen das Geld für die Hilfe.
Mit dem Geld bezahlen Sie das Unternehmen.
Vom Unternehmen bekommen Sie die Leistung.
Können Sie von dem Geld alles kaufen?
Nein.
In einem Vertrag steht:
Das Geld ist für eine bestimmte Leistung.
In unserem Beispiel für die Hilfe im Alltag.
Das Geld dürfen Sie deshalb auch nur für die Hilfe im Alltag ausgeben.
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