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Cannabisgesetz – Der Cannabisgenuss ist auch weiterhin für Minderjährige verboten! - Neue Info-Web-Seite der Niedersächsischen Staatskanzlei

Nach in Krafttreten des neuen Cannabisgesetzes (CanG) am 01.04.2024 gibt es insbesondere bei der Prävention und dem Kinder- und Jugendschutz noch Regelungsbedarfe. So gibt es noch Unklarheiten, welche Maßnahmen durch die öffentlichen Jugendhilfeträger eingeleitet werden sollen, wenn minderjährige Cannabiskonsumenten diesen angezeigt werden.

Auch für die ab 01.07.2024 zugelassenen „Anbauvereinigungen“ sollen Präventionsbeauftragte und Kinder- und Jugendschutzkonzepte benannt und erarbeitet werden, deren Aufgaben und Inhalte noch konkretisiert werden müssen. Die BZGA ist damit beauftragt worden, diese Präventionsbeauftragten zu schulen und diese dann auch bei der Erstellung von Jugendschutzkonzepten zu unterstützen.

Klar ist, dass dort wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten könnten, der Genus von Cannabis grundsätzlich nicht erlaubt ist und die Anbauvereine sicherstellen müssen, dass Minderjährige keinen Zutritt haben dürfen.

Um sich möglichst aktuell über die Regelungen zum Cannabisgesetz informieren zu können, hat die Niedersächsische Staatskanzlei die neue Info-Web-Seite eingerichtet unter: https://www.niedersachsen.de/cannabis.

Neben den aktuellen Informationen zum CanG bietet diese Seite auch die Möglichkeit, sich allgemein über Cannabis, deren Wirkung und den Gefährdungen von Jugendlichen durch Cannabisgenus zu informieren.

Speziell zur Cannabisprävention bei Jugendlichen steht noch die folgende Web-Seite der BZGA zur Verfügung:

https://www.cannabispraevention.de/


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