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Verfahren ueber die Mitwirkung zur Vaterschaftsfestellung im Unterhaltsvorschussgesetz

Datum: 22.08.24

Ort: Seminarzentrum Hannover, Hildesheimer Str. 265, 30519 Hannover,

Tel.: 0511 / 844 14 18


Fortbildungsnummer: 15-24-051

Ziel und Inhalt:

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss begruendet nach Erfuellung der Anspruchsvoraussetzungen der Minderjaehrige. Eine der Voraussetzung ist, dass die im Haushalt mit dem Kind lebende Mutter verpflichtet ist, bei der Anerkennung der Vaterschaft mitzuwirken.

Wirkt der Elternteil trotz Zumutbarkeit bei der Vaterschaftsanerkennung nicht mit, ist dieses ein Ausschlusskriterium fuer den Bezug auf Sozialleistungen und trifft als Adressat das Kind. Die Rechtsprechung hat die Frage der "Zumutbarkeit" fuer die Mitwirkung der Mutter eines Kindes, differenziert ausgeteilt.

Inhaltliche Schwerpunkte:

- Ermittlung des Sachverhaltes

- Grundlagen zur Gespraechsfuehrung mit der Mutter eines Kindes im Rahmen der Mitwirkungspflicht bei der Vaterschaftsanerkennung

- "Zumutbarkeit" - Was heisst das?

- Umfassende Darstellung der Rechtssprechung

- Besondere Fallkonstellationen

- Austausch

Beginn/Ende: 9:30 Uhr - 16:30 Uhr

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen, der Widerspruchsbehoerden und betrauten Stellen fuer Unterhaltsvorschusssachen vor den Verwaltungsgerichten

Teilnehmendenzahl: 20


Referentin / Referent: Frau Seiler-Warmuth


Kursgebühr in Euro: 90,00 €

weitere Kosten / Kostenaufschlüsselung:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstellen und der Beistandschaften


Verantwortlich:
Sabine Weiss (inhaltlich), 0511 / 89701-316

Ivonne Kondziella (Verwaltung), 0511 / 89701-332


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