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Qualitätsdialog als wirksame Methode – Orientierung für die Praxis

Am 1. April 2016 sind neue Grundlagen zur Qualitätsentwicklung in Niedersachsen vereinbart worden. Der niedersächsische Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII für die stationäre Erziehungshilfe beinhaltet eine neue Anlage zur Qualitätsentwicklung. Im Mittelpunkt steht zukünftig der verbindliche Qualitätsdialog zwischen den Jugendämtern und Einrichtungen der stationären Jugendhilfe. Der Beirat zum Rahmenvertrag hat eine Orientierungshilfe zur Umsetzung der Anlage 4 entwickelt. Das Landesjugendamt hat in Kooperation mit dem Beirat zum Niedersächsischen Rahmenvertrag die Orientierungshilfe im Rahmen des Fachtages der breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt und zum Beginn des Qualitätsdialoges vor Ort ermutigt. Rund 100 Vertreter und Vertreterinnen von öffentlichen und freien Trägern nahmen teil und erhielten so auch einen Einblick in bereits laufende Qualitätsdialoge in der Stadt Osnabrück und der Landkreise Nienburg und Rotenburg (Wümme). Den Abschluss bildete ein Referat von Herrn Prof. Dr. Gunther Graßhoff, Universität Hildesheim zum Thema “ Reform des SGB VIII Optimierung oder Ende der kooperativen Qualitätsentwicklung.“

Alle Unterlagen und Präsentationen des Fachtages sind veröffentlicht unter

www.stiftung-erziehungshilfe.de



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