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Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum

  • Sind Sie ein ambulanter Pflegedienst und versorgen Pflegebedürftige überwiegend auf dem Land?

  • Möchten Sie die Arbeits- und Rahmenbedingungen für Ihre Beschäftigten nachhaltig verbessern und den Pflegeberuf attraktiver machen?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie dabei finanziell.

Um eine finanzielle Unterstützung erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie hier .


Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Förderung erfüllen?

  1. Sie haben mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag geschlossen (bitte fügen Sie diesen in Kopie bei).

  2. Sie versorgen pflegebedürftige Menschen überwiegend in ländlichen Regionen in Niedersachsen. Füllen Sie hierzu bitte die Anlage 1 aus.


Welche Projekte oder Maßnahmen können gefördert werden?

Maßnahmen in den folgenden Schwerpunkten sind förderfähig:

- Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen durch

  • die Entwicklung arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle,
  • Maßnahmen zur Stärkung des Führungsverhaltens,
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder -prävention der Beschäftigten,
  • Imagekampagnen zur Personalgewinnung,
  • die Anpassung der personellen oder strukturellen Ausstattung oder der Arbeitsprozesse an spezifische Versorgungsbedarfe vor Ort;

- Kooperation und Vernetzung, durch die Implementierung von einrichtungs- oder sektorenübergreifenden Versorgungs- und Qualifizierungskonzepten;

- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte durch

  • betriebliche Informations- und Beratungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Pflegekräften oder
  • die Erprobung von Betreuungsangeboten für die Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten;

- Digitalisierung in der Pflege durch die Einführung von EDV-Systemen, telepflegerischen Anwendungen, KI- oder Robotik-basierten Systemen oder vergleichbaren technischen Lösungen zur Unterstützung der Pflege. Für Digitalisierungsmaßnahmen sollen die Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechend dem Angebot und Bedarf berücksichtigt werden.


Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

  • Antragsformular
  • Übersicht über Ihre Pflegestandorte (Anlage 1)
  • Versorgungsvertrag in Kopie
  • Ergänzungsvertrag zum Versorgungsvertrag über die Tariftreue
  • Nachweis über die Vertretungsbefugnis (z.B. Auszug aus dem Handelsregister); ggf. eine Vertretungsvollmacht
  • ausführliche Projektbeschreibung (Hintergrund und Zielsetzung, Zielgruppe, beteiligte Akteure, Vorgehensbeschreibung, voraussichtliche Auswirkungen, Zeitplan)
  • detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Werden Aufträge oder Bestellungen mit einem Wert von 3.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) oder mehr aufgegeben, so sind gem. der allgemeinen Nebenbestimmungen ein Angebot für jede beantragte Maßnahme und zwei Vergleichsangebote für jede Maßnahme ab 3.000,00 € (ohne Umsatzsteuer) einzureichen. Das Verfahren und die entsprechenden Ergebnisse müssen dokumentiert werden.


Was ist zu beachten?

  • Die Richtlinie finden Sie hier .
  • Die finanzielle Förderung ist auf einen Betrag von 40.000,00 € je Pflegedienst pro Kalenderjahr begrenzt.
  • Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% der geplanten Ausgaben leisten.
  • Das Projekt darf maximal 12 Monate dauern.
  • Anträge für Projekte, die noch im laufenden Jahr beginnen sollen, sind spätestens bis zum 30.09. zu stellen.
  • Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren verteilt; d.h. nach der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anträge. Daher ist eine Antragseinreichung im Laufe der ersten Jahreshälfte vorteilhaft.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Beteiligung externer Anbieter/Dienstleister für die Antragstellung nicht erforderlich ist.


Bitte übersenden Sie uns Ihren Antrag mindestens zehn Wochen vor dem geplanten Projektbeginn.


Haben Sie noch Fragen?

Sie finden hier noch ausführlichere Informationen zum Antragsverfahren.

Ihre Ansprechpersonen im LS Osnabrück sind:

Herr Andreas Hohlt (0541 5845-343)

Frau Vera Knop (0541 5845-353)

Frau Ingrid Git (0541 5845-275)

E-Mailadresse: Team6SL1@ls.niedersachsen.de


Bitte senden Sie Ihren vollständigen Antrag eingescannt und handschriftlich (nicht digital) unterschrieben an folgende E-Mailadresse: Team6SL1@ls.niedersachsen.de


Gerne können Sie uns die Originalunterlagen auch postalisch zukommen lassen:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Außenstelle Osnabrück -

Team 6 SL 1

Iburger Straße 30

49082 Osnabrück



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