Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
- Sind Sie ein ambulanter Pflegedienst und versorgen Pflegebedürftige überwiegend auf dem Land?
- Möchten Sie die Arbeits- und Rahmenbedingungen für Ihre Beschäftigten nachhaltig verbessern und den Pflegeberuf attraktiver machen?
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie dabei finanziell.
Um eine finanzielle Unterstützung erhalten zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie hier .
Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Förderung erfüllen?
- Sie haben mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag geschlossen (bitte fügen Sie diesen in Kopie bei).
- Sie versorgen pflegebedürftige Menschen überwiegend in ländlichen Regionen in Niedersachsen. (Füllen Sie hierzu bitte die Anlage 1 aus. Diese finden Sie hier .)
Welche Projekte oder Maßnahmen können gefördert werden?
Maßnahmen in den folgenden Schwerpunkten sind förderfähig:
- Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen, z. B. durch
- die Entwicklung arbeitnehmerorientierter Arbeitsmodelle
- Maßnahmen zur Stärkung des Führungsverhaltens
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten
- Imagekampagnen zur Personalgewinnung
- Anpassung der personellen oder strukturellen Ausstattung oder der Arbeitsprozesse an spezifische Versorgungsbedarfe vor Ort
- Vernetzung, z. B. durch die Implementierung von sektorenübergreifenden Versorgungs- und Qualifizierungskonzepten
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte, z. B. durch
-
betriebliche Informations- und Beratungsangebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Pflegekräften
-
die Einrichtung und Erprobung von Betreuungsangeboten für die Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen der Beschäftigten
- Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
- Antragsformular
- Übersicht über Ihre Pflegestandorte (Anlage 1)
- Versorgungsvertrag in Kopie
- Ergänzungsvertrag zum Versorgungsvertrag über die Tariftreue
- Nachweis über die Vertretungsbefugnis (z.B. Auszug aus dem Handelsregister); ggf. eine Vertretungsvollmacht
- ausführliche Projektbeschreibung (Hintergrund und Zielsetzung, Zielgruppe, beteiligte Akteure, Vorgehensbeschreibung, voraussichtliche Auswirkungen, Zeitplan)
- detaillierter Ausgaben- und Finanzierungsplan
- ggf. Personalbogen, wenn Personalausgaben entstehen (Personalausgaben sind nur förderfähig, soweit Mitarbeiter/innen für das Projekt neu eingestellt oder Stunden aufgestockt werden).
Was ist zu beachten?
- Die Richtlinie finden Sie hier .
- Die finanzielle Förderung ist auf einen Betrag von 40.000,00 € je Pflegedienst pro Kalenderjahr begrenzt.
- Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10% der geplanten Ausgaben leisten.
- Das Projekt darf maximal 12 Monate dauern.
- Anträge für Projekte, die noch im laufenden Jahr beginnen sollen, sind spätestens bis zum 30.09. zu stellen.
Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren verteilt; d.h. nach der Reihenfolge des Eingangsdatums der Anträge. Hierbei wird der Eingangszeitpunkt per Email berücksichtigt, wenn das Original unmittelbar danach per Post eingeht. Daher ist eine Antragseinreichung im Laufe der ersten Jahreshälfte vorteilhaft. - Bitte übersenden Sie uns Ihren Antrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Projektbeginn.
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Beteiligung externer Anbieter/Dienstleister für die Antragstellung nicht erforderlich ist.
Haben Sie noch Fragen?
Sie finden hier noch ausführlichere Informationen zum Antragsverfahren.
Ihre Ansprechpersonen im LS Osnabrück sind:
Herr Andreas Hohlt (0541 5845-343)
Frau Vera Knop (0541 5845-353)
Herr Tobias Meyer (0541 5845-427)
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Nachricht an das nachfolgend genannte Teampostfach zu senden.
Ihren kompletten Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an team6sl1@ls.niedersachsen.de
und die Originalunterlagen postalisch an:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Osnabrück -
Team 6 SL 1
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Antragsformular
(PDF, 0,38 MB)