Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften
„Was einer allein nicht kann, schaffen viele.“
Dieser von Friedrich Wilhelm Raiffeisen formulierte genossenschaftliche Grundgedanke ist nach wie vor aktuell. Er beschreibt das Wesen einer Sozialgenossenschaft, die sich als Unternehmensform anbietet, um für sich selbst und andere soziale Aufgaben zu übernehmen.
Gute Beispiele sind gemeinschaftliche Wohnprojekte, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Dorfläden, Bürgerbusse, Kinos und Gaststättengenossenschaften, Senioren- und Nachbarschaftshilfen und Stadtteilgenossenschaften. Sie zeigen, wie Bürgerinnen und Bürger eigeninitiativ, solidarisch und mit einer Menge kreativer Ideen Lösungen für ihre sozialen Bedürfnisse finden und sich dabei selbst einbringen können.
Unterstützt wird die Gründung einer Sozialgenossenschaft in Form einer Zuwendung bis zu einer Höhe von 6.000,- Euro.
Gefördert werden Gründungskosten, zum Beispiel Ausgaben für Mitgliederwerbung und Infoveranstaltungen, Beratung und Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung, die Gründungsversammlung, Erstellung des Gründungsgutachtens, Eintragung in das Genossenschaftsregister, Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen, die für den Gründungsprozess notwendig sind.
Ansprechpartnerin:
Frau Nikiforova (Tel.: 0541 / 5845 - 345)
Frau Bubel (Tel.: 0541 / 5845 - 324)
Email: Team6SL1@ls.niedersachsen.de
Verlängerung Richtlinie
(PDF, 0,38 MB)
Antragsvordruck
(PDF, 0,14 MB)
Mittelanforderung
(PDF, 0,05 MB)