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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig

Bildrechte: ©A. Hartung - stock.adobe.com

Schillstr. 1
38102 Braunschweig

Tel: 05 31/70 19-0 bzw. Fax: 05 31/70 19-1 99


Für einen Mailkontakt nutzen Sie bitte das unten nachfolgende Formular.


Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Das Tragen einer medizinischen Atemschutzmaske (FFP2-Maske) ist in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle wünschenswert.


Telefonische Erreichbarkeit in Schwerbehindertenangelegenheiten:

Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich 13.00 - 15.30 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit in Angelegenheiten des Bundesversorgungsgesetzes und der Anhangsgesetze:

Montag bis Freitag 9.00 -12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich 13.00 - 15.30 Uhr

Das Dienstgebäude ist mit folgenden

Straßenbahnlinien
Tram 1 - Haltestelle: Hauptbahnhof
Tram 4 - Haltestelle: Marienstift/Leonhardplatz (Stadthalle)
Tram 5 - Haltestelle: Willy-Brandt-Platz/Leonhardplatz (Stadthalle)
Tram 10 - Haltestelle: Hauptbahnhof

und mit folgenden

Buslinien
Linie 411
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz
Linie 419
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie 422
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz/Hauptbahnhof
Linie 429
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz
Linie 430
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz
Linie 436
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz

zu erreichen.

Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes.

Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 2 Stunden) sind an der Schillstraße vorhanden.

WIR sind für Sie da ...


Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Braunschweig.Wir sind u.a. zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Außerdem erfolgt im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), für ehemalige Zivildienstleistende mit einer gesundheitlichen Schädigung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG), für Personen mit einem Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.

Die Zuständigkeiten im Bereich Kriegsopferversorgung und Anhanggesetze finden Sie hier ...
Für Versorgungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Außenstelle Oldenburg zuständig für ganz Niedersachsen.

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Ihre Außenstelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Braunschweig -
Schillstr. 1
38102 Braunschweig
Tel: 05 31/70 19-0
Fax: 05 31/70 19-1 99

Außenstellenvertretung:
Frau Mallohn

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