Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
Für einen Mailkontakt nutzen Sie bitte das unten nachfolgende Formular.
Unsere Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen individuellen Telefontermin bis 15:30 Uhr zu vereinbaren.
Teilen Sie uns Ihre Wünsche gern telefonisch oder per Mail mit. Die Kontaktdaten finden Sie in unseren Kontaktinformationen.
Anreise
Mit der Straßenbahn
Tram 1 - Haltestelle: Hauptbahnhof
Tram 4 - Haltestelle: Marienstift / St. Leonhard (Stadthalle)
Tram 5 - Haltestelle: Willy-Brandt-Platz / St. Leonhard (Stadthalle)
Tram 10 - Haltestelle: Hauptbahnhof
Mit dem Bus
Linie 411
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle) / Willy-Brandt-Platz
Linie 419
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie 422
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz / Hauptbahnhof
Linie 429
- Haltestelle: St, Leonhard (Stadthalle) / Willy-Brandt-Platz
Linie 430
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz
Linie 436
- Haltestelle: St. Leonhard (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz
Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes.
Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 2 Stunden) sind an der Schillstraße vorhanden.
WIR sind für Sie da ...
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Braunschweig. Wir sind u.a. zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Außerdem erfolgt im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts nach SGB XIV die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene der beiden Weltkriege. Weiterhin werden Leistungen für Opfer von Gewalttaten, für ehemalige Zivildienstleistende mit einer gesundheitlichen Schädigung, für Personen mit einem Impfschaden und für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.
Für Anträge die Impfschäden betreffen, ist die Außenstelle Oldenburg zuständig für ganz Niedersachsen.
Nutzen Sie doch unser nachstehendes Kontaktformular
zur Außenstelle Braunschweig.
Durch die Hinterlegung Ihrer Daten willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.
Ihre Außenstelle:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Braunschweig -
Schillstr. 1
38102 Braunschweig
Tel: 05 31/70 19-0
Fax: 05 31/70 19-1 99
Außenstellenvertretung:
Frau Mallohn