Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
Für einen Mailkontakt nutzen Sie bitte das unten nachfolgende Formular.
Unsere Dienststelle ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit in Schwerbehindertenangelegenheiten:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
In besonderen Einzelfällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache einen individuellen Telefontermin bis 15:30 Uhr zu vereinbaren.
Teilen Sie uns Ihre Wünsche gern telefonisch oder per Mail mit, die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Telefonische Erreichbarkeit in Angelegenheiten des Bundesversorgungsgesetzes und der Anhangsgesetze:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Das Dienstgebäude wie folgt erreichbar:
Straßenbahnlinien
Tram 1 - Haltestelle: Hauptbahnhof
Tram 4 - Haltestelle: Marienstift/Leonhardplatz (Stadthalle)
Tram 5 - Haltestelle: Willy-Brandt-Platz/Leonhardplatz (Stadthalle)
Tram 10 - Haltestelle: Hauptbahnhof
Buslinien
Linie 411
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz
Linie 419
- Haltestelle: Hauptbahnhof
Linie 422
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz/Hauptbahnhof
Linie 429
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz
Linie 430
-Haltestelle: Willy-Brandt-Platz
Linie 436
- Haltestelle: Leonhardtplatz (Stadthalle)/Willy-Brandt-Platz
Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes.
Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 2 Stunden) sind an der Schillstraße vorhanden.
WIR sind für Sie da ...
Außerdem erfolgt im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), für ehemalige Zivildienstleistende mit einer gesundheitlichen Schädigung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG), für Personen mit einem Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und für Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Verwaltungsentscheidungen der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.
Die Zuständigkeiten im Bereich Kriegsopferversorgung und Anhanggesetze finden Sie hier ...
Für Versorgungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Außenstelle Oldenburg zuständig für ganz Niedersachsen.
Nutzen Sie gern unser nachstehendes Kontaktformular
zur Außenstelle Braunschweig
Durch die Hinterlegung Ihrer Daten willigen Sie in die Speicherung dieser Daten ein.
Ihre Außenstelle:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Braunschweig -
Schillstr. 1
38102 Braunschweig
Tel: 05 31/70 19-0
Fax: 05 31/70 19-1 99
Außenstellenvertretung:
Frau Mallohn