Bundesstiftung - „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Glück kann man nicht kaufen, Glück wird geboren:
Ein Kind zu bekommen, ist ein wunderbares Geschenk.
1984 wurde die Bundesstiftung - „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ – gegründet, um schwangeren Frauen, die sich in finanzieller Notlage befinden, die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
Das Team JH 4 bearbeitet in Niedersachsen die Anträge von schwangeren Frauen auf einen finanziellen Zuschuss aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ –. Jährlich werden in Niedersachsen 17-18.000 Anträge gestellt. Etwa jede vierte Schwangerschaft in Niedersachsen wird über die Stiftung bezuschusst.
Die Anträge werden über ein umfangreiches Netz von Beratungsstellen an die Stiftung gerichtet und dort in der Regel innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.
Ein umfangreicher Bericht über die Evaluation der Bundesstiftungkommt zu dem Ergebnis, dass die Stiftung durch die Gewährung eines finanziellen Zuschusses nicht nur eine Soforthilfe leistet, sondern zudem einen wichtigen Beitrag als Türöffnerin in das Netz früher Hilfe für Schwangere in Notlagen. Durch die Antragstellung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort wird ein niedrigschwelliger Zugang in ein Beratungssystem geschaffen.