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Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachen

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden in Niedersachsen von dem Niedersächsischen Landesjugendamt (NLJA) als überörtlichem Träger der Jugendhilfe und den kommunalen Jugendämtern als örtlichen Trägern wahrgenommen.

Das Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA). Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfehlungen auf überörtlicher Ebene.

Die Aufgaben der Verwaltung sind folgenden drei Fachbereichen übertragen:

  • Fachbereich I: Kinder, Jugend und Familie; Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
  • Fachbereich II: Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder; Niedersächsische Kultusministerium (MK)
  • Fachbereich III: Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung; Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB)

Zu den Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung der Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Niedersachsen sowohl bei der Planung einer Einrichtung als auch begleitend bei der Betriebsführung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Das Landesjugendamt initiiert und unterstützt Modellprojekte zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Ein umfassendes Fortbildungsangebot fördert maßgeblich die Qualitätssicherung.

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Aufgabenbereiche ist im Organigramm des NLJA dargestellt.

Zusätzlich zum Niedersächsischen Landesjugendamt ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank für den Bereich der Jugendberufshilfe zuständig.

Oberste Landesjugendbehörden sind das Sozialministerium und das Kultusministerium.



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