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Antragsverfahren für Zustimmung zur Beschäftigung von Nichtfachkräften geändert

Auf Anregung des Unterausschusses 4 (UA 4) „Hilfen zur Erziehung“ beauftragte der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) die Verwaltung des Landesjugendamtes, das Antragsverfahren für die Zustimmung/Ablehnung zur Beschäftigung von „Nichtfachkräften“ in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen zu überarbeiten. Das überarbeitete Verfahren soll die bisherige qualifizierte und umfassende Prüfung der Einzelzustimmung vereinfachen und beschleunigen.

Nach einer intensiven Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Mitgliedern des Unterausschusses wurden das Antragsverfahren, der Antrag und das Hinweisblatt zum Ausfüllen des Antrages neu entwickelt. Der Antrag kann von der Homepage des Landesjugendamtes heruntergeladen, elektronisch ausgefüllt und mit den gesamten Unterlagen per Datei übersandt werden. Ziel der Neuentwicklung war, den Service gegenüber den freien Trägern zu vereinfachen sowie eine bessere Klarheit und Transparenz herzustellen. Das seit Anfang Februar 2018 geltende neue Antragsformular und die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages finden Sie hier: http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/hilfen_zur_erziehung/schutz_von_kindern_und_jugendlichen_einrichtungen/hilfen-zur-erziehung-122716.html



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