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Infoveranstaltung: Das Bundesteilhabegesetz und seine Auswirkungen auf die Kinder und Jugendhilfe am 31.05.2018

Wir freuen uns, Ihnen eine Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe anbieten zu können. Sie soll dabei unterstützen, ein besseres Verständnis über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Kinder– und Jugendhilfe zu entwickeln.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird auf die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonventionen eingegangen. Ebenso rechtlich fixiert werden die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen der Menschen mit Behinderung nach mehr Teilhabe und Selbstbestimmung.

Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (SGB IX) zum 01.01.2018 und den Auseinandersetzungen mit den rechtlichen Veränderungen und Anforderungen an die Jugendhilfeträger rückt das Thema „Inklusion“ und „Große“ bzw. „Inklusive Lösung“ weiter in den Mittelpunkt der jugendhilferechtlichen Herausforderungen.

Umso notwendiger ist es, sich den detaillierten Anforderungen und rechtlichen Veränderungen, die sich für die Jugendämter als Rehabilitationsträger ergeben, zu stellen.

Wir möchten einen gemeinsamen Austausch über die „neuen“ Herausforderungen anregen und sie über die wesentlichen Veränderungen und Auswirkungen des BTHG auf die Kinder– und Jugendhilfe informieren.

Die Ursprungsidee und die Intentionen der Gesetzgebung sollen ebenso erläutert werden wie z.B. die Teilhabeplanung, die Einbindung anderer Rehabilitationsträger, die Zuständigkeitsklärung und die damit verbundenen Fristen.

Zudem wird Ihnen das in Niedersachsen neu entwickelte und am ICF - Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit - ausgerichtete Bedarfsermittlungsinstrument B.E.N.i vorgestellt.

Gerne können sie sich unter http://www.fobionline.jh.niedersachsen.de/detail.php?urlID=2167 unsere Ausschreibung genauer ansehen und sich zur Infoveranstaltung anmelden.


Flyer zur Veranstaltung: Flyer Infoveranstaltung


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