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Betreuungsgeld analog Elterngeld

Mit Schreiben vom 9. November 2018 wandte sich der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e.V. (PFAD-Niedersachsen) an den Landesjugendhilfeausschuss mit der Bitte um Befassung bezüglich des Themas „Betreuungsgeld analog Elterngeld bei Inanspruchnahme von Elternzeit“. Das Ansinnen wurde in der Sitzung des NLJHA vom 03.12.2018 beraten und der Unterausschuss 4 gebeten, die Situation zu bewerten und dem Ausschuss eine fachliche Einschätzung zu geben. Von den Pflegeeltern wird bei der Aufnahme eines Kindes auf der Rechtsgrundlage gemäß § 33 SGB VIII in der Regel die Aussetzung der Berufstätigkeit von etwa einem Jahr erwartet. Darüber hinaus wird die Weiterführung des Berufs, gerade auch durch die von Beginn an notwendigen Arztbesuche oder Förderangebote für das Kind, deutlich erschwert. Während Pflegeeltern Anspruch auf Elternzeit haben, verfügen sie jedoch über keinen Rechtsanspruch auf eine einkommensersetzende Leistung des Elterngeldes. In der Praxis gibt es unterschiedliche Rückmeldungen, inwieweit Probleme bei der Akquise von Pflegeeltern bestehen und durch die Gewährung von Elterngeld oder eine Elterngeld-ähnliche Zusatzleistung als Bestandteil der Leistungen zum Unterhalt nach § 39 SGB VIII mehr Pflegeeltern gewonnen werden könnten. Generell erscheint es jedoch nachvollziehbar, dass gerade den Zielgruppen von Paaren, Familien und Lebensgemeinschaften zwischen 30 und 45 Jahren der Wegfall eines Einkommens bei Aufnahme eines Pflegekindes finanzielle Probleme bereitet. Nach aktuellem Wissensstand gewähren deshalb auch mehrere Kommunen in Niedersachsen eine elterngeldähnliche Zusatzleistung nach § 39 SGB VIII. Aus Sicht des Landesjugendhilfeausschusses sollte eine einheitliche Lösung im Bundesrecht gefunden werden, weshalb die entsprechende Prüfung und Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit befürwortet wird.


Beschluss:

Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt vor dem Hintergrund des Schreibens des PFAD-Niedersachsen e.V.:

a) Der Landesjugendhilfeausschuss bittet das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, sich auf Bundesebene für eine Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) einzusetzen. Auch Pflegeeltern, die Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII ausüben, sollte der Zugang zur Leistung Elterngeld grundsätzlich offen stehen.

b) Der Landesjugendhilfeausschuss entwirft ein Schreiben an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit der Bitte um Weitergabe an das BMFSFJ analog der Ausführungen unter a) und bringt diese Position in den laufenden Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene ein.

c) Der Landesjugendhilfeausschuss bittet das Thema im Rahmen des aktuell in der Erarbeitung befindlichen Vertiefungsberichtes zur Vollzeitpflege in den Befragungen der Kommunen aufzugreifen, zu thematisieren und auszuwerten.



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