Positionspapier zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
Der Landesjugendhilfeausschuss positioniert sich zur aktuellen Debatte einer möglichen Absenkung von Standards in der Erzieherausbildung, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Grundsätzlich hält er es für erforderlich, die Qualität der Ausbildung und der Abschlüsse auf dem jetzigen Niveau zu erhalten. Rückschritte in der Ausbildung, Absenkungen des Qualifikationsniveaus oder ein Verzicht auf fachliche Qualifikationen sind mit den Anforderungen an die hohe Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe nicht vereinbar. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die qualitativen Ansprüche an angehende Erzieherinnen und Erzieher u.a. aufgrund von Inklusion, Migration, Sprachförderung, der Debatte um den Kinderschutz, Partizipation und diversen Förderbedarfen in den letzten Jahren und in der jüngsten Zeit massiv gestiegen sind. Dies spiegelt sich auch in den entsprechenden Orientierungsplänen sowie Bildungs- und Erziehungsempfehlungen wider und findet nicht zuletzt beispielsweise auch in den „Rahmenrichtlinien für den berufsbezogenen Lernbereich - Theorie und Praxis in der Fachschule Sozialpädagogik“ des Niedersächsischen Kultusministeriums ihren Ausdruck.
Dem Landesjugendhilfeausschuss ist bewusst, dass infolge des gestiegenen Bedarfs an Kita-Plätzen auch für über dreijährige Kinder die Kommunen vor einer großen Herausforderung stehen. Um dem bestehenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung und den Anforderungen infolge der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachzukommen, müssen die Betreuungskapazitäten landesweit nicht nur für unter Dreijährige, sondern auch im Kindergarten massiv ausgeweitet werden. Das hierfür erforderliche Fachpersonal fehlt jedoch vielerorts. Die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe können daher zunehmend dringend benötigte Gruppen nicht neu einrichten oder sind gezwungen, bestehende Gruppen zu schließen. Die öffentlichen Jugendhilfeträger stehen vor dem schwierigen Spagat, einerseits den Kita-Rechtsanspruch und andererseits weiterhin eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund erkennt der Landesjugendhilfeausschuss an, dass dieser Situation zum derzeitigen Zeitpunkt nicht allein mit den vorstehend geforderten Maßnahmen begegnet werden kann, da diese ihre Wirkung erst im Verlauf einiger Jahre entfalten. Daher kann sich der Landesjugendhilfeausschuss vorstellen, dass es vorübergehend zusätzlicher Optionen bedarf. Mögliche Handlungserfordernisse sollten jedoch befristet und im Rahmen einer Einzelfallregelung umgesetzt werden. Es bedarf eines Maßnahmenbündels, das der Gewinnung neuer Fachkräfte ebenso dient, wie der Sicherung der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe.
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