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Unterstützung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt/Schutzkonzepte

Der Landesjugendhilfeausschuss Niedersachsen hat ein Maßnahmepaket zur Unterstützung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit bei Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt/ Schutzkonzept entwickelt.


Beschluss:

Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, den Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt zu verbessern. Ziel muss es sein, dass öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in eigener Verantwortung Schutzkonzepte im Rahmen des Schutzauftrags nach dem SGB VIII vorhalten. Weiterhin sollen flächendeckend Beratungsstrukturen bestehen, die auch von Ehrenamtlichen genutzt werden können. Träger und Mitarbeitende im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit sollen für das Themenfeld qualifiziert und bei ihrer Arbeit durch folgende Vorhaben unterstützt werden:

1. Die Kontaktinformationen der Beratungsstellen aus der Bestandsaufnahme der Verwaltung des Landesjugendamtes zur Beratung Ehrenamtlicher in der Kinder- und Jugendarbeit aus dem Jahr 2017 werden in das Kinderschutzportal eingestellt. Hierfür werden die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen von den Beratungsstellen seitens der Verwaltung eingeholt. Dabei werden die Beratungskompetenzen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gesondert hervorgehoben. Diese Daten werden durch das NLJA alle 5 Jahre aktualisiert. Zusätzlich wird ein Passus in die Vereinbarungen zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach §72a SGB VIII aufgenommen, der eine Aktualisierung der Befragung alle fünf Jahre regelt. Gleichzeitig benennen die Vertragspartner Ansprechpersonen, die die Träger bei Rückfragen oder wenn es Anzeichen bzw. die Gefahr für sexualisierte Gewalt gibt, kontaktieren können.

2. Es werden Empfehlungen des Landesjugendamtes Niedersachsens für Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe hinsichtlich der Erstellung und Fortschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit nach §85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII erstellt. Diese Empfehlungen werden unter Federführung der Verwaltung des Landesjugendamtes mit dem Landesjugendhilfeausschuss, den kommunalen Spitzenverbänden und Vertreterinnen und Vertreter von freien Trägern in Kooperation mit Fachstellen erarbeitet. Empfohlen werden soll dabei auch die Öffnung der Beratungsstellen für Betroffene sowie ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende außerhalb des eigentlich zuständigen Jugendamtsbezirks, insbesondere wenn dadurch die Anonymität gewahrt oder das freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit erleichtert werden kann. Dies soll auch eine Empfehlung beinhalten wie z.B. engagierte Ehrenamtliche ohne Hürden Beratungsstellen erreichen können.

3. Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird gebeten, im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung zusätzliche Mittel einzuplanen, um verstärkt die Entwicklung und Implementierung von Kinderschutzkonzepten für Vereine und Verbände fördern zu können.

4. Die Qualifizierung der Fachkräfte in den Beratungsstellen wird mit Blick auf die Bedarfe von (jungen) Neben- und Ehrenamtlichen über das Fortbildungsprogramm nach §85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII angeboten, sofern die gefragten Kompetenzen nicht vorhanden sind. Um den facettenreichen Lebenswelten von (jungen) Engagierten gerecht zu werden, wird ein besonderer Fokus auf vielfaltssensible Beratungskompetenzen gelegt.

5. Dem Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird vorgeschlagen, einen der nächsten Schwerpunktberichte der Landesjugendhilfeplanung zum Thema Kinderschutz zu erstellen, um im Rahmen der Planung des Gesamtangebots die Weiterentwicklung dieses Arbeitsfeldes voran zu treiben, mögliche Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe nach §85 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII zu fördern.

6. Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss bittet das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bis zum Sommer 2019 darzustellen, mit welchen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen das Land Niedersachsen bislang den Schutz junger Menschen vor sexualisierter Gewalt fördert und wie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und der Beratung der (ehrenamtlichen) Mitarbeitenden unterstützt und gefördert werden.



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