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Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung

Für die Unterbringung einer oder eines Jugendlichen nach einer Straftat im Rahmen von U-Haft-Vermeidung in einer Jugendhilfeeinrichtung wurde das Gemeinsame Grundkonzept des Justizministeriums und des Sozialministeriums auf der Grundlage des § 72 Abs. 4 i.V.m. § 71 Abs. 2 JGG i.V.m. § 34 SGB VIII erarbeitet, das empfehlenden Charakter hat. Dieses Gemeinsame Grundkonzept wurde aktuell unter Ziffer 7 konkretisiert.

Eine Veröffentlichung in der Niedersächsischen Rechtspflege in der Rubrik „Bekanntmachungen“ wurde durch das Justizministerium veranlasst.

Neben dem Gemeinsamen Grundkonzept wurde auch die Übersicht über geeignete Einrichtungen der Jugendhilfe zur einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen gem. gemeinsamen Grundkonzept aktualisiert. Die im Verzeichnis aufgeführten Einrichtungen haben sich zur Umsetzung des Gemeinsamen Grundkonzeptes sowie zur Einhaltung weiterer Qualitätsstandards verpflichtet und arbeiten aktiv im Arbeitskreis U-Haft-Vermeidung mit.

Das Gemeinsame Grundkonzept wie auch das Verzeichnis über geeignete Einrichtungen finden Sie auf der Internetseite: http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/hilfen_zur_erziehung/arbeitskreis_uhaftvermeidung/hilfen-zur-erziehung-122780.html


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