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Handreichung für Absolventen/-innen der sozialen Arbeit über polizeiliche Bearbeitung von Jugendsachen

Die Zentralstelle Jugendsachen des Landeskriminalamtes Niedersachsen hat eine Handreichung für Studierende und Absolventen/-innen der Sozialen Arbeit über die Bearbeitung von Jugendsachen innerhalb der Polizei erstellt. Das Ziel der Handreichung ist, die polizeiliche Vorgangsbearbeitung in eher einfachen und rechtlich klaren Fällen bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft darzustellen, um die Arbeitsweise der Polizei transparent zu machen. Damit ist die Handreichung insbesondere für Studierende interessant, die später in der Jugendhilfe, Jugendgerichtshilfe oder Jugendbewährungshilfe arbeiten möchten, da diese immer wieder mit polizeilichen Ermittlungsvorgängen zu tun haben werden. Neben der theoretischen Darstellung der polizeilichen Bearbeitung, wurde die Handreichung durch praktische Fallbeispiele angereichert. Sie wurde zuletzt beim 16. Deutschen Jugendhilfetag in Düsseldorf dem Fachpublikum vorgestellt, die Nachfrage überstieg die Erwartungen.

Die Handreichung ist zudem im Internet abrufbar:

http://www.lka.polizei-nds.de/startseite/praevention/kinder_und_jugend/handreichung-fuer-absolventen-der-sozialen-arbeit-112161.html


Die Handreichung kann in Papierform kostenlos bei folgender Anschrift kostenlos bestellt werden:

Landeskriminalamt Niedersachsen

Zentralstelle Jugendsachen,

Am Waterlooplatz 11

30169 Hannover

E-Mail: jugendsachen@lka.polizei.niedersachsen.de



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