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Landesjugendhilfeausschuss nimmt Stellung zum geplanten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Die Reform des SGB VIII nimmt immer konkretere Züge an. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 18. Mai 2017 durch den Bundestag zur Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Mit einer abschließenden Beschlussfassung durch den Bundestag ist am 30. Juni 2017 und durch den Bundesrat am 7. Juli 2017 zu rechnen. Welche Änderungen in den Gesettzentwurf aufgenommen werden und ob das Gesetz auf den Weg gebracht wird, bleibt abzuwarten.

Mit Kabinettsbeschluss vom 12. April 2017 war die Reform des Sozialgesetzbuches VIII den Ländern zur Beratung und Zustimmung zugeleitet worden. Der Landesjugendhilfeausschuss hat sich zu diesem Gesetzentwurf positioniert und den obersten Landesjugendbehörden fachliche Einschätzungen für die Beratung des Gesetzes in den Fachausschüssen und im Bundesrat mitgeben.

Die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum Gesetzentwurf können Sie einsehen unter http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/landesjugendamt/landesjugendhilfeausschuss/beschluesse_und_empfehlungen/beschluesse-und-empfehlungen-134336.html

Weiterhin hat sich auch die Niedersächsische Kinderkommission zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen positioniert. Die Stellungnahme der Kinderkommission verweist auf die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses, nimmt jedoch detaillierter Stellung zu einigen Punkten. Die Stellungnahme der Kinderkommission Niedersachsen ist hier zu finden: http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/kinderkommission_niedersachsen/empfehlungen/empfehlungen-der-kinderkommission-149783.html


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