Fachaustausch des niedersächsischen Arbeitskreises der Auslandsprojekte beim BMFSFJ
Im Arbeitskreis der Auslandsprojekte in niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen (AKA) sind Träger von Jugendhilfeeinrichtungen vertreten, die für ihre stationären Jugendhilfeangebote in Niedersachsen über eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII verfügen und die zusätzlich individualpädagogische Maßnahmen in Auslandsprojekten anbieten. Die Geschäftsstelle des AKA wird vom Nds. Landesjugendamt geführt. Bereits Ende November 2017 hatte es auf Anregung des AKA mit den zuständigen Vertreterinnen des BMFSFJ ein Fachgespräch gegeben, bei dem die Probleme angesprochen wurden, die sich bei der Durchführung der Konsultationsverfahren nach der Brüssel IIa-Verordnung ergeben. Es wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere bei kurzfristig notwendigen Veränderungen, z. B. in Krisen- und Notfallsituationen, die Flexibilität der Jugendhilfeträger für pädagogisch erforderliche Maßnahmen deutlich eingeschränkt wird, wenn aufgrund der Veränderung eine erneute Antragstellung notwendig ist. Als Fortsetzung und zur Vertiefung dieses Fachgesprächs hat das BMFSFJ die Mitglieder des AKA am 16. April 2018 zu einem weiteren Gespräch eingeladen, dieses Mal unter Einbeziehung der für die Brüssel IIa-Verordnung zuständigen Vertreterinnen und Vertreter des Bundesjustizministeriums, des Bundesamtes für Justiz sowie Vertreterinnen und Vertreter des Auswärtigen Amtes. Auf Seiten der „Praktiker“ waren neben dem AKA auch Vertreter des Bundesverbandes für Individual- und Erlebnispädagogik e.V. und des AIM Bundesarbeitsgemeinschaft Individualpädagogik e.V. zu diesem Gespräch eingeladen, um über ihre Erfahrungen und die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Brüssel IIa-Verordnung zu berichten. Dabei konnten die Jugendhilfeträger einige Anregungen geben, die möglicherweise hilfreich sein können bei den Beratungen für die anstehende Neufassung dieser Verordnung. Eine Fortsetzung des Dialogs beim BMFSFJ ist für Ende des Jahres geplant. |