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Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe


Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe „Der gesetzliche Auftrag, schon jetzt zu handeln“

Das Thema Inklusion in der Kinder– und Jugendhilfe Niedersachsens ist hoch aktuell. Im Zuge der Einführung des Bundesteilhabe- Gesetzes wurden bereits viele Jugendämter tätig und haben sich mit den Auswirkungen des BTHG auf die Tätigkeiten im Jugendamt befasst. Gleichzeitig fehlt es an Handlungssicherheit im Hinblick auf weitere inklusive Maßnahmen in der Kinder– und Jugendhilfe, da es derzeit nicht seriös abschätzbar ist, ob es überhaupt bzw. wann und in welcher Form zu einer SGB VIII—Reform kommen wird. Unabhängig von den Reformbemühungen, möchten wir mit Ihnen den derzeitigen gesetzlichen Sachstand zum Thema „Inklusion“ in unserer Fortbildung: „Der gesetzliche Auftrag, schon jetzt zu handeln“ reflektieren. Denn schon heute gibt es in vielerlei Hinsicht einen gesetzlichen Auftrag, der darauf abzielt, die Kinder– und Jugendhilfe partizipativ und in kooperativer Zusammenarbeit „inklusiv“ zu gestalten. Wie kann dieser Auftrag besser umgesetzt werden? Die Fortbildung gibt einerseits einen Überblick über die inklusiven Ansätze des bestehenden SGB VIII und wird andererseits den Gedanken der Inklusion im Leistungsbereich vertiefen.

Termin/e der Fortbildung 08.11.2019 Zur Fortbildung


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