Personalqualifizierung von neuen Fachkräften im ASD
Neuer Zertifikatskurs für Berufseinsteiger*innen und Quereinsteiger*innen im Allgemeinen Sozialen Dienst!
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Bestandteil der kommunalen Sozialverwaltung. Von seinen Fachkräften wird sozialpädagogisches, sozialisationstheoretisches und entwicklungspsychologisches Wissen zum Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen erwartet.
Darüber hinaus benötigen sie methodische Kompetenzen zur Gesprächsführung, Beratung und Fallsteuerung sowie Rechtskenntnisse unter anderem im Bereich der Sozialgesetzgebung sowie des Familienrechts. Im ASD müssen verschiedene Anforderungen und Erwartungen an eine Vielzahl unterschiedlicher Rollen erfüllt werden. So werden eigene Beratungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern erbracht, intensive Hilfen geprüft, über ihre Angemessenheit bzw. Geeignetheit entschieden und das Wohl von Kindern und Jugendlichen sichergestellt.
Um diese inhaltliche Vielfältigkeit bewältigen und ihr kompetent begegnen zu können, benötigen die Fachkräfte durchweg eine gute fachliche und methodische Selbstsicherheit. Nur so können sie das hohe Arbeitsaufkommen sicher handhaben und auf die vielen, zum Teil widersprüchlichen und belastenden Situationen professionell reagieren.
Ziele
• Sie erhalten grundlegendes Fachwissen für einen kompetenten Start im Berufsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes, auf das Sie gut aufbauen und sich fachlich weiterentwickeln können.
• Sie können sich mit praxisnahen Handlungsansätzen auseinandersetzen, die Sie unterstützen, Ihre Rollenvielfalt als Fachkraft im Allgemeinen Sozialen Dienst qualifiziert auszufüllen.
Wir möchten Sie mit diesem Fortbildungsangebot bei der aktiven Begegnung mit den Herausforderungen des Jobeinstiegs unterstützen. Unser Anspruch an das Angebot sind praxistaugliche Lösungen für eine optimale Übertragung des vermittelten Wissens in den Arbeitsalltag. Die Anwendung für die Praxis wird erprobt und diskutiert. Der Austausch zwischen Ihnen hat hierbei einen hohen Stellenwert.
Inhalte und Termine:
Modul 1 Arbeitsorganisation und Zeitmanagement im ASD sowie Umgang mit Belastungen und Stress
Die Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst wird häufig als unplanbar erlebt. Unterschiedliche Termine, Gesprächsformate und Anforderungen müssen miteinander vereinbart werden, Kooperationspartner*innen erwarten mitunter kurzfristige Entscheidungen und Rückmeldungen. Über verschiedene Kanäle erhalten Sie Informationen zu Fällen und Aufgaben, die angemessen erfasst und verarbeitet werden müssen. Vor diesem Hintegrund gewährleisten Sie eine hohe Eigenverantwortlichkeit für das Setzen von Prioriäten und die Terminorganisation. Diese strukturellen Bedingungen im ASD könnnen von Ihnen leicht als Belastungsfaktoren erlebt werden. Das erste Modul der Fortbildungsgreihe sensibilisert Sie für eine gezielte Steuerung und Planung Ihres Arbeitsalltages, um ihn gut bewältigen zu können.
Termine: 06.-07.11.2019
Modul 2 Rechtliche und administrative Grundlagen
Modul 2 legt die Grundlagen für die Fortbildungsreihe und die Tätigkeiten im ASD. Es werden rechtliche Kenntnisse sowie Wissen über das admnistrative Handeln im ASD vermittelt. Im Fokus stehen Inhalte des Sozialverwaltungsrechtes sowie der Sozialgesetzgebung des SGB VIII. Eine relevante interne Schnittstelle im Jugendamt besteht zwischen ASD und Wirtschaftlicher Jugendhilfe. Modul 2 widmet sich der Zusammenarbeit dieser beiden Dienste, um ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Verantwortlichkeiten und Aufgabeninhalte zu ermöglichen.
Termine: 13.-14.01.2020
Modul 3 Sozialpädagogische Diagnostik/Fallverstehen und Hilfeplanung im Kontext der Hilfen zur Erziehung
Eine zentrale Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist die Feststellung eines möglichen erzieherischen Bedarfes hilfesuchender Familien und die Steuerung verschiedener Hilfen zur Erziehung. Besondere Herausforderungen stellen hierbei die Beteiligung der Adressat*innen sowie die Einleitung einer passgenauen Hilfe dar. Das pädagogische und verwaltungsbezogene Handeln bewegt sich unter anderem im Leistungsdreieck zwischen den Adressat*innen, der freien sowie der öffentlichen Jugendhilfe. In dieser Konstellation müssen die Fachkräfte des ASD sowohl ihre fachlichen Einschätzungen und Entscheidungen als auch ihre Ressourcenverantwortung für öffentliche kommunale Mittel miteinander in Einklang bringen. Für diese Tätigkeiten werden Rechtskenntnisse im Bereich des SGB VIII, aber auch sozialpädagogisch diagnostische Fertigkeiten für das Fallverstehen benötigt. Modul 3 stellt aktuelle und praxisrelevante Methoden und Konzepte vor und gibt die Möglichkeit, diese anhand konkreter Beispiele aus der Praxis zu erproben. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Strategien zur Moderation und Aushandlung im Hilfeplanverfahren.
Termine: 10.-11.03.2020
Modul 4 Systemische Kommunikation und Gesprächsführung mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
In der Arbeit im ASD spielen Gespräche sowohl in einem Leistungs- als auch im Zwangskontext eine zentrale Rolle. Die Herausforderung liegt in der Gradwanderung zwischen Klarheit, Direktheit und Transparenz bei gleichzeitiger Achtung vor den Ängsten und Bedürfnissen der Gesprächspartner*innen. Sie treffen auf unterschiedliche Schutz- und Abwehrmechanismen der Klient*innen und sind gefordert diesen zu begegnen ohne dabei die Arbeitsbeziehung zu gefährden.
Termine: 14.-15.05.2020
Modul 5 Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag und Kriseninterventionen
Der Allgemeine Soziale Dienst ist die zentrale Organisationseinheit des Jugendamtes zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und damit zentraler Akteur im Kinderschutz. Er trägt zur Erfüllung des staatlichen Wächteramtes bei. Eine besondere Herausforderung ist hierbei die Risiko- und Gefährdungseinschätzung sowie die damit verbundene Abwägung, ob die Lebenssituation eines Kindes/Jugendlichen möglichweise schädigend ist. In diesem Kontext treffen die Fachkräfte auf familiäre Krisensituationen.
Termine: 24.-26.06.2020
Modul 6 Spezifische Leistungen außerhalb der Hilfen zur Erziehung
Neben den Hilfen zur Erziehung hält das SGB VIII noch weitere individualisierbare Leistungen bereit, für die Entscheidungen des öffentlichen Trägers im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind. Die Fortbildungsreihe widmet sich in diesem Modul den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII sowie den Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. Beide Hilfeformen unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich der Leistungsvoraussetzungen von den Hilfen zur Erziehung. Darüber hinaus machen die Maßgaben des §35a SGB VIII das Jugendamt zu einem Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX. Die damit einhergehenden Handlungspflichten sind für das Verwaltungsverfahren des ASD relevant. Hieraus ergeben sich sowohl für die Diagnostik als auch die Fallsteuerung Besonderheiten, die im Detail betrachtet werden.
Termine: 14.-15.09.2020
Modul 7 Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen
Das Aufgabenportfolio des ASD umfasst auch eigene Beratungsleistungen, die bespielsweise in den Maßgaben des § 17 SGB VIII zum Ausdruck kommen. Die Fachkräfte des ASD bieten Unterstützung, damit Krisen wie Trennung und Scheidung gut bewältigt werden können. In diesem Beratungskontext ist auch die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht relevant.
Termine: 10.-11.11.2020
Modul 8 Kolloquium
Termine: 23.-24.03.2021
Zur Veranstaltung können Sie sich hier anmelden: Zur Fortbildung