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Fachaustausch im niedersächsischen Arbeitskreis Auslandsprojekte

Fachaustausch im niedersächsischen Arbeitskreis Auslandsprojekte  

Im Arbeitskreis der Auslandsprojekte in niedersächsischen Jugendhilfeeinrichtungen (AKA) sind Träger von Jugendhilfeeinrichtungen vertreten, die für ihre stationären Jugendhilfeangebote in Niedersachsen über eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII verfügen und die zusätzlich individualpädagogische Maßnahmen in Auslandsprojekten anbieten. Die Mitglieder des AKA haben sich durch Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards verpflichtet. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises erfolgt durch das Landesjugendamt.

Der Arbeitskreis trifft sich 4 mal jährlich zum gegenseitigen Austausch, zur Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und fachlichen Konzepten sowie der Vernetzung der Aktivitäten der Träger im jeweiligen Gastland. Einmal jährlich findet im AKA ein Fachaustausch zu aktuellen Themenstellungen statt, zu dem auch Referenten eingeladen werden können. So wurden in den letzten Jahren Themen wie die Konsultationsverfahren nach der Brüssel IIa-Verordnung, Erfahrungen und Tipps eines Kinder- und Jugendpsychiaters oder Krisenintervention im Ausland behandelt und mit Experten diskutiert.

In der diesjährigen Veranstaltung hat Frau Lorenz sich für einen Paradigmenwechsel bei den Auslandsprojekten ausgesprochen. Auslandsaufenthalte im Rahmen der Hilfen zur Erziehung sollten nicht länger als „Finales Rettungskonzept“ angesehen werden. Stattdessen sollten Konzepte entwickelt werden, um die Chancen des Auslands als Lebens- und Erfahrungsort auch für die Jugendhilfe gezielt einzubinden. In diesem Zusammenhang hat Frau Lorenz den Kompetenznachweis international (KNI) vorgestellt, der den Jugendlichen nach ihrer Rückkehr die Möglichkeit bietet, die im Ausland gewonnenen Kompetenzen positiv in ihrer Biografie darzustellen.

Der Arbeitskreis nimmt weiterhin neue Mitglieder auf, wenn diese bereit sind, ihre Maßnahmen offen zu legen und sich den Standards der Selbstverpflichtungserklärung zu unterwerfen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des AKA, Internet: www.jugendhilfe.niedersachsen.de, unter `Hilfen zur Erziehung´. Ansprechpartnerin ist Anette Kuhnert, Tel.:(0511) 89701-368.



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