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Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses am 26.09.2016 und 07.12.2016

Sondersitzung am 26.09.2016

In einer Sondersitzung hat der Landesjugendhilfeausschuss am 26.09.2016 über den Entwurf des die Kinder- und Jugendhilfe betreffenden Haushalts beraten. Hierzu informierten die obersten Landesjugendbehörden die Mitglieder über Titel und Vorhaben des Doppelhaushalts 2017/ 2018.



Sitzung 17/8 am 07.12.2016

In der regulären Sitzung am 07.12.2016 standen Themen von der SGB VIII-Reform über Jugendwohnen und Qualitätsentwicklung auf dem Programm.

Die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses wurden durch das Sozialministerium über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz informiert, welcher die Forderung einer speziellen Leistungsart "Jugendwohnen" für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beinhaltete. Die Mitglieder diskutierten ausführlich über die Möglichkeiten des Jugendwohnens und verabschiedeten schließlich eine Position zu diesem Thema. Der Landesjugendhilfeausschuss lehnt dementsprechend die Forderung nach einer speziellen Leistungsart „Jugendwohnen“ sowie nach einem Vorrang von Angeboten der Jugendsozialarbeit für unbegleitete minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge ab. Jungen Volljährigen sollen auch weiterhin Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Wenn das Jugendwohnen aufgrund einer bereits erreichten Selbständigkeit und Eigenverantwortung das passende Angebot für einen jungen Flüchtling darstellt, dann muss gewährleistet sein, dass dieser nach Beendigung der Jugendhilfe diese auch bis zum Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung (z.B. durch BAföG, BAB, Wohngeld) weiterfinanzieren kann.

Weiterhin wurde darüber informiert, dass das Niedersächsische Sozialministerium den Erlass vom 19. Januar 2016 über die Übergangslösungen zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit Wirkung vom 01. Januar 2017 aufgehoben hat. Die auf der Grundlage des Erlasses vom 19.01.2016 erteilten Betriebserlaubnisse unterliegen dem Bestandsschutz und gelten daher bis zum Ablauf ihrer Befristung fort.

Zur SGB VIII-Reform gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Entwicklungen. Die seit Monaten erwartete Reform des SGB VIII wurde derweil vom Bundesjugendministerium gestoppt. Ein zwischenzeitlich öffentlicher Entwurf wurde zurückgezogen. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund massiver Widerstände der Fachwelt die Neufassung, die in den nächsten Wochen zu erwarten ist, die sogenannte "Große Lösung" nicht mehr beinhaltet.

Alle Unterlagen zur Sitzung finden Sie hier.

Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 07.12.2016  
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