Verlängerung der Förderrichtlinie zur tätigkeitsbegleitenden Ausbildung als Sozialassistentin oder als Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik
Angehende Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz tätigkeitsbegleitend mit dem Einstieg in die Klasse 2 zum 01.02.2017 beginnen, können ab sofort Anträge auf Förderung stellen. Informationen und Antragsformulare stehen auf der Seite der Landesschulbehörde https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung/berufsbegleitenden-ausbildung-zur-sozialassistentin-oder-zum-sozialassistenten-mit-dem-schwerpunkt-sozialpaedagogik zur Verfügung. Hier ist auch eine Übersichtsliste der anbietenden Schulen hinterlegt.
Die entsprechende Richtlinie wurde am 23.11.2016 im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nr. 44) veröffentlicht.