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Vorstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten des Fachbereichs III (FB III) des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA)

Der Fachbereich Frühkindliche Bildung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Regionalabteilung Hannover) nimmt als FB III der Verwaltung des NLJA landesweit die Aufgaben „Finanzhilfe und Förderprogramme der Kinderbetreuung“ wahr.

Konkret bedeutet dies, dass der Fachbereich Frühkindliche Bildung (FB III des NLJA) mit seinen rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ganz Niedersachsen eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme des Landes Niedersachsen, wie z.B. den seit 2008 in den Fokus genommenen Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren, umsetzt. Dabei stellen sowohl das Land als teilweise auch der Bund Haushaltsmittel für die einzelnen Förderprogramme bereit. Daneben bewilligt der FB III auch die Finanzhilfe für u.a. Personalausgaben für Kräfte in Kindertagesstätten und Kleinen Kindertagesstätten sowie die besondere Finanzhilfe (sog. Beitragsfreies Kindergartenjahr) auf der Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG).

Der FB III trägt damit im Hinblick auf die Umsetzung der einzelnen Richtlinien und der Finanzhilfe dafür Sorge, dass jährlich mehrere hundert Millionen Euro nach jeweils ganz bestimmten Zuwendungskriterien bzw. für die Finanzhilfe, auf Grundlage des in dem KiTaG und der Verordnung über Mindestanforderungen an besondere Tageseinrichtungen für Kinder sowie über die Durchführung der Finanzhilfe (2. DVO-KiTaG) geregelten Verteilungsschlüssels, ausgeschüttet und die zweckgebundene Verwendung dieser Steuermittel eingehalten wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichten u.a. die Anträge aus den verschiedenen Aufgabenbereichen, bearbeiten diese, beraten die Antragsteller umfassend und prüfen zum Abschluss die eingereichten Verwendungsnachweise. Durch eine gewissenhafte Prüfung der Verwendungsnachweise wird gewährleistet, dass stets nur bei zweckentsprechender Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel diese auch tatsächlich beim Zuwendungsempfänger bzw. Anspruchsberechtigten verbleiben. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung fordert der FB III die bewilligten und ausgezahlten Mittel zurück.

Aktuell ist der Fachbereich Frühkindliche Bildung (Fachbereich III des NLJA) u.a. für folgende Aufgaben zuständig:

  • Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT),

  • Finanzhilfe nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG),

  • Beitragsfreies Kindergartenjahr,

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege (RKTP),

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich,

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungskräften während einer Teilzeitausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik (RL SozAss).

Darüber hinaus pflegt der Fachbereich Frühkindliche Bildung als FB III „Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung“ des NLJA mit dem Fachbereich I „Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie“ und dem Fachbereich II „Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“ des NLJA einen regelmäßigen Austausch.

Dies zeigt sich insbesondere bei der Umsetzung der vom Land Niedersachsen den Trägern von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage des KiTaG gewährten Finanzhilfepauschale für Personalausgaben, welche in unterschiedlicher Höhe bewilligt wird. Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 können die Antragsteller die webbasierte Anwendung „kita.web“ zur Beantragung der Finanzhilfe für Personalausgaben und zur Erfüllung der Meldepflichten nach dem KiTaG zum Stichtag 1. Oktober eines Jahres nutzen. Damit steht den Antragstellern ein modernes, schnelles und barrierefrei nutzbares Verfahren zur Verfügung, um die Finanzhilfe zu beantragen. Zudem ermöglicht die Anwendung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs III einen schnellen Zugriff auf die gestellten Anträge. Da für die Gewährung von Finanzhilfe für Personalausgaben stets auch eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 des Sozialgesetzbuchs (SGB) – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder und Jugendhilfe – des Fachbereichs II erforderlich ist, stimmen sich die Fachbereiche III und II - soweit möglich - eng ab.

Übrigens sind zur Nutzung von „kita.web“ lediglich ein Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich; ein gesondertes Programm benötigen die Träger von Kindertageseinrichtungen nicht. Das dazu erforderliche Passwort für das Login wird über den Fachbereich II des NLJA vergeben und auch dort beantragt. Zum Programm selbst gelangen Träger über die Seite: https://www.login.kita-niedersachsen.de/auth/login.

Mehr über den Fachbereich Frühkindliche Bildung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Regionalabteilung Hannover) als FB III der Verwaltung des NLJA und die einzelnen Förderprogramme erfahren Sie unter:

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/fruehkindliche-bildung


Kontakt

Sie erreichen uns unter: 0511 106 6000



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