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Neues Unterhaltsvorschussgesetz für mehr Unterstützung von Kindern alleinerziehender Elternteile - Bundespräsident unterzeichnet die Reform

Niedersachsens Sozialministerin Rundt: „Wir müssen Kinder und Jugendliche unbedingt vor Armut bewahren. Die neuen gesetzlichen Regelungen leisten einen wichtigen Beitrag dazu!"


„Unser Ziel muss es sein, drohende Armut von Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Das neue Unterhaltsvorschussgesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu", begrüßt Sozialministerin Cornelia Rundt den Schritt. „Der Bund hat endlich eingesehen, dass die armutsreduzierende Wirkung des Unterhaltsvorschusses nicht nur 72 Monate nach einer Trennung sinnvoll ist und dass auch Kinder und Jugendliche finanzielle Unterstützung brauchen, die älter als 12 Jahre sind!"

Durch die Unterzeichnung der Reform des UVG hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Weg für das Gesetz freigemacht, das mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt spätestens Anfang nächster Woche in Kraft treten wird, und zwar rückwirkend zum 01. Juli 2017. Damit können die niedersächsischen Unterhaltsvorschussstellen in Kürze über die Anträge entscheiden. Die ersten Auszahlungen der Leistungen erfolgen voraussichtlich im September.

In den Fällen, bei denen die Unterhaltsvorschussstelle die Zahlungen nach der alten Rechtslage einstellen musste (beispielsweise aufgrund der bereits in Anspruch genommenen Unterhaltsleistung für 72 Monate oder weil das Kind älter als 12 Jahre ist), können Eltern neue Anträge stellen.

Bereits in den vergangenen Wochen waren die niedersächsischen Unterhaltvorschussstellen vom Sozialministerium angehalten worden, Anträge nach der neuen Rechtslage ab 01. Juli 2017 entgegenzunehmen und dann rückwirkend zu bescheiden.

Nach den neuen Regelungen beträgt für Kinder und Jugendliche der monatliche Unterhaltsvorschuss

  • von 0 bis 5 Jahren 150 Euro,

  • von 6 bis 11 Jahren 201 Euro und

  • von 12 bis 17 Jahren 268 Euro.

Gerade für die neue Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen tritt damit eine spürbare finanzielle Verbesserung ein, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist.

Weitere Informationen zu den neuen Anspruchsvoraussetzungen finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Sozialministeriums unter http://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss--eine-hilfe-fuer-allein-erziehende-14301.html.


Diese Information ist auch im Portal des Landes Niedersachsen zu finden: http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=156611&_psmand=17


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