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Sicherung der Fortbestandes der Bundesinitiative Frühe Hilfen

In einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 107 Veröffentlicht am 28.08.2017 steht folgende Überschrift:

Bundesfamilienministerium unterstützt Länder und Kommunen dauerhaft mit jährlich 51 Millionen Euro für Frühe Hilfen

Die neue Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnet die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Die unterschriebene Verwaltungsvereinbarung und die rechtskonforme Lösung einer Bundesstiftung Frühe Hilfen sichern den Fortbestand der Frühen Hilfen in Deutschland.

Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen.

In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden.

Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühen Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Die dauerhafte Förderung von 51 Millionen Euro für alle Kommunen in Deutschland sorgt dafür, dass eine so wichtige Aufgabe wie der präventive Kinderschutz qualitativ weiterentwickelt und umgesetzt werden kann.

Es ermöglicht allen in Deutschland lebenden Eltern mit Kleinstkindern mit und ohne Migrationshintergrund, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an künftig psychosoziale Unterstützung weiterhin zu nutzen.

Durch Frühe Hilfen sollen für Eltern bereits in der Phase der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes niederschwellige Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt werden.

Damit tragen die Frühen Hilfen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.


Bitte entnehmen Sie Näheres dem beigefügten Link:

https://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/familie/bundesinitiative_fruehe_hilfen/



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