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Zweite Maßnahme der Niedersächsischen Kinderkommission und Ausblick auf die Arbeit der Kinderkommission

Die Niedersächsische Kinderkommission hat - auch mit Blick auf öffentliche Wahrnehmung - entschieden, sich mit dem Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu befassen, in dem sie sich der Umsetzung der geplanten Befragung von Kommunen über den Stand der Partizipation von Kindern und Jugendlichen (Systematische Berichterstattung) widmet.

Die Auswahl des umzusetzenden Niedersächsischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung e.V. (NSI) erfolgte aufgrund ihrer Erfahrungen in vergleichbaren Befragungen zu diesem komplexen Thema.

Das Ergebnis der wissenschaftlichen Studie und deren Schlussfolgerungen, die im Rahmen einer Befragung der niedersächsischen Jugendämter in Erfahrung erbracht worden ist, wie sich die Beteiligungssituation u.a. vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention und/ oder des § 36 NKomVG tatsächlich darstellen, soll als Grundlage zur weiteren Arbeit der Kinderkommission dienen.

In der letzten Sitzung am 05.09.2017 der Kinderkommission wurde beschlossen, eine Dokumentation im PDF-Format auf der Grundlage der erstellten wissenschaftlichen Studie zum Thema „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ anfertigen zu lassen, die mit Praxisbeispielen angereichert und im Schlussteil mit Handlungsempfehlungen verbunden werden soll. Durch die Erstellung einer solchen Broschüre mit Handlungsempfehlungen für Kommunen auf der Grundlage der wissenschaftlichen Studie zum Thema ´Beteiligung von Kindern und Jugendlichen´“ könnte nach einhelliger Meinung die Nachhaltigkeit der Arbeit der ersten Niedersächsischen Kinderkommission gesichert werden.

Zudem hat die Niedersächsische Kinderkommission entschieden, dass der neuen Kinderkommission empfohlen werden soll, das Ergebnis dieser wissenschaftlichen Studie und der daraus erarbeiteten Handlungsempfehlungen als Grundlage für mögliche weitere Maßnahmen zu nutzen.

Mit der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode des Landtages und der daraus resultierenden endenden Amtszeit der Mitglieder der Kinderkommission (Ziffer 4 des Einsetzungserlasses Bek. d. MS v. 12.10.2016, Nds. MBl. Nr. 38/2016) und deren Arbeit, konnte die beschlossene Maßnahme eines Fachtages am 20.11.2017 nicht umgesetzt werden. Deshalb haben sich die Mitglieder der Kinderkommission zum Abschluss ihrer Arbeit zur Aufgabe gemacht einen Abschlussbericht über die bisher getätigte Arbeit der niedersächsischen Kinderkommission mit Handlungsempfehlungen zu verfassen. In Kürze werden Sie diesen Bericht auf der Homepage der Niedersächsischen Kinderkommission finden.


Bitte entnehmen Sie Näheres dem beigefügten Link:

http://www.soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_jugend_familie/kinderkommission_niedersachsen/



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