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Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

Anregungen und Empfehlungen für Jugendämter


Wir freuen uns, Ihnen die Anregungen und Empfehlungen für Jugendämter zur Umsetzung der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe präsentieren zu dürfen.

Das Landesjugendamt Niedersachsen hat über zwei Jahre mit vier Modelljugendämtern Qualitätsentwicklungsprozesse erprobt. Dabei wurden Instrumente entwickelt und Ergebnisse erarbeitet, die nun in einer Handreichung zusammengestellt wurden.

Die Regelungen in §§ 79 und 79a SGB VIII und deren Umsetzung bewegen seit der Einführung des Kinderschutzgesetzes im Jahr 2012 die Kinder- und Jugendhilfe. Die rechtliche Verpflichtung, Qualität zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen, ist unbestritten und erfolgte auch bereits vor der Gesetzesänderung; wie die Neuregelung jedoch konkret umgesetzt werden soll, ist in vielerlei Hinsicht in der Praxis unklar.

Die Handreichung gibt Orientierung in der Auslegung der Rechtslage, beschreibt erprobte Ansätze im Rahmen des Modellprojekts und zeigt Gelingensfaktoren und Handlungsempfehlungen für die Gestaltung der Qualitätsentwicklung in Jugendämtern auf.

Die Empfehlungen finden Sie als online hier .

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